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Harter Lockdown in Wien und NÖ kürzer als gedacht

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die 9. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung fixiert. Der Lockdown wird damit vorerst verkürzt.

Rene Findenig
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Menschen neben einen Plakat mit der Maskenpflicht am Stephansplatz im Zentrum von Wien.
Menschen neben einen Plakat mit der Maskenpflicht am Stephansplatz im Zentrum von Wien.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Der "harte" Lockdown in Wien und in Niederösterreich soll eigentlich bis zum 2. Mai dauern, wird aber vorerst nur bis zum 25. April verlängert. Das sieht die neunte Novelle zur geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vor, die am Freitag vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen genehmigt wurde. Hintergrund dafür ist, dass Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für maximal zehn Tage verhängt werden dürfen.

Eine weitere Verlängerung bis zum 2. Mai ist zwar angekündigt, braucht aber einen eigenen Beschluss und wackelt, weil immer mehr Experten dem Lockdown seine Wirkung absprechen und sich die Coronazahlen im Land vorerst stabilisiert haben. Im Burgenland darf der Handel dagegen wie vorgesehen bereits wieder am 19. April öffnen, es endet die Ausgangsbeschränkung. Ebenso sind dort ab diesem Zeitpunkt wieder Besuche körpernaher Dienstleistungen erlaubt.

"Fleckerlteppich" an Maßnahmen

In den anderen Bundesländern gilt weiterhin die Regelung, dass die Wohnung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nur zu bestimmten Zwecken wie Erholung oder Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen oder Bezugspersonen verlassen werden darf, und zwar vorerst bis 28. April. Mit Ausnahme Vorarlberg bleiben aber Gastronomie-Sperren und Co. durch die neue Verordnung bis zum 2. Mai verlängert.

"Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der nach wie vor hohen Infektionszahlen sei sowohl eine Verlängerung der verschärften Maßnahmen in den Bundesländern Niederösterreich und Wien als auch eine Verlängerung der bundesweiten nächtlichen Ausgangsregelungen unerlässlich, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern", heißt es im von Vizekanzler Werner Kogler vorgelegten Begleitschreiben zur Novelle.

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