Wirtschaft

Ausnahmen enthüllt: So musst du keine ORF-Gebühr zahlen

Durch die neue ORF-Gebühr müssen 400.000 zusätzliche Haushalte bis zu 20 Euro im Monat blechen. Aber: Viele sind befreit, ohne es zu wissen.

Leo Stempfl
Nicht alle Haushalte müssen die neue ORF-Gebühr zahlen. (Symbolbild)
Nicht alle Haushalte müssen die neue ORF-Gebühr zahlen. (Symbolbild)
Getty Images

Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende: Mit Neujahr muss jeder Österreicher für den Öffentlichen Rundfunk blechen; völlig unabhängig davon, ob man überhaupt einen Fernseher besitzt oder nicht. Die Preisspanne reicht dabei von 15,20 Euro im Monat (in Oberösterreich und Vorarlberg) bis hin zu 20,40 Euro im Burgenland.

Vor allem in Zeiten der Teuerung sind diese bis zu 245 Euro im Jahr eine große Mehrbelastung, wo doch auch die rasant steigenden Mieten nur mit einer 200-Euro-Einmalzahlung "abgegolten" werden. Immerhin: Wer bisher bereits GIS zahlte, darf sich quasi über einen "ORF-Rabatt" freuen. Bekanntermaßen betrug diese etwa in Wien über 28 Euro.

De facto profitieren also 3,2 Millionen Haushalte von der beschlossenen Neu-Regelung, indem eine geringere Gebühr anfällt. Andererseits kommen nun weitere 400.000 zahlungspflichtige Haushalte hinzu, die bisher nur online konsumiert haben und daher nicht unter die Gebührenpflicht fielen.

Millionen sind befreit

Nichtsdestotrotz gibt es eine Vielzahl an Personen bzw. Haushalten, die überhaupt nichts zahlen müssen! Von der neuen ORF-Gebühr nicht betroffen sind insbesondere Nebenwohnsitze. Davon gibt es in Österreich rund 1,4 Millionen.

Etwas näher an der Lebensrealität: Wer bisher von der GIS befreit war, ist das auch von der ORF-Gebühr. Dabei wissen viele nicht, dass sie eigentlich Anspruch darauf hätten. Denn dazu musste man sich bisher zuerst von sich aus bei der GIS melden – mit der Gefahr, bei abgelehnter Befreiungsprüfung Länge mal Breite blechen zu müssen.

Um vorab zu prüfen, ob man von der GIS und der ORF-Gebühr befreit ist, gibt es auf gis.at/befreiung einen eigenen Rechner und weiterführende Infos. Demnach muss keine GIS zahlen, wer als sozial bedürftig gilt. Dazu zählen unter anderem Arbeitslose, Gehörlose, Bezieher von Mindestsicherung, einer niedrigen Pension oder sonstigen Hilfsleistungen.

Das sind die Einkommensgrenzen

Auch Erwerbstätige müssen keine GIS zahlen, wenn das Nettohaushaltseinkommen unter den vorgesehenen Grenzen liegt. Diese betragen für einen Einpersonenhaushalt 1.243,49 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt 1.962,75 Euro. Bei jeder weiteren Person erhöht sich die Grenze um 191,87 Euro.

Doch das ist nicht alles: Von diesem Haushaltseinkommen können noch Außergewöhnliche Belastungen aber insbesondere auch die Mietkosten abgezogen werden. Dazu wird der Hauptmietzins inklusive Betriebskosten herangezogen.

Ein Paar, das gemeinsam 2.600 Euro netto verdient und 700 Euro warm Miete zahlt, wird also von der neuen Gebühr befreit sein. Gleiches gilt beispielsweise für einen Single-Haushalt, der 500 Euro Miete zahlt und 1.700 Euro netto verdient.

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