Coronavirus

Ausnahmen gestrichen – harte Corona-Regeln zu Ostern

Am Montag verkündete die Regierung, dass es keine Sonderregeln zu Ostern geben wird. Heißt: Vier Erwachsene aus zwei Haushalten, Zapfenstreich 20 Uhr.

Jochen Dobnik
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Ob das Osterfest heuer so stattfinden kann, ist unklar.
Ob das Osterfest heuer so stattfinden kann, ist unklar.
Getty Images

Für Ostern werde es keine Sonderregelung geben, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober nach dem Corona-Gipfel der Bundesregierung mit den Landeshauptleuten – also sind auch keine Ausnahmen wie zu Weihnachten geplant. "Heute" fasst zusammen, was an den Osterfeiertagen erlaubt ist, wen man (nicht) treffen darf.

Maximal zehn Personen

Überall wo sich viele Personen in Innenräumen treffen und aufhalten, ist die Ansteckungsgefahr bekanntlich am höchsten. Daher wurde zu Monatsbeginn ein neues Corona-Gesetz angekündigt, welches das "Zusammenströmen von Menschen" im öffentlichen und privaten Raum regeln sollte. Darin wurde "explizit eine Mindestanzahl von vier Personen festgelegt." In der Vorwoche wurde dieser Passus nach kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren ein wenig adaptiert. 

Das heißt: An Ostern sind private Indoor-Treffen von maximal zehn Personen, darunter bis zu sechs minderjährige Kinder, aus zwei Haushalten erlaubt, ohne dass eine Genehmigungspflicht besteht.

Auch die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr früh bleiben vorerst weiter aufrecht.