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Austrianer jahrelang falsch verdächtigt - Freispruch

Heute Redaktion
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Nach jahrelangen Ermittlungen und eineinhalb Jahren Prozess wurde ein Fan der Wiener Austria am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht freigesprochen. Dem 21-Jährigen war vorgeworfen worden, im Sommer 2008 einen Böller in Richtung des damaligen Rapid-Tormannes Georg Koch geworfen und ihn verletzt zu haben. Grund für das Urteil sind fragwürdige Ermittlungsmethoden der Wiener Polizei, die auf Hörensagen beruhen.

Damit bleibt weiter offen, wer am 28. August 2008 den Böller im Hanappi-Stadion gezündet hat. Dieser war in der sechsten Spielminute unmittelbar neben Koch explodiert. Der Rapid-Goalie erlitt einen massiven Hörverlust am rechten Ohr in Verbindung mit einem Tinnitus. Damit verbundene anhaltende Gleichgewichtsstörungen und Schwindelgefühle sowie eine posttraumatische Belastungsstörung sorgten dafür, dass der Deutsche in Folge von Berufsunfähigkeit seinen Vertrag mit Rapid einvernehmlich auflösen und im März 2009 seine Karriere beenden musste.

Als Schuldiger wurde ein damals 17-jähriger Fan der Wiener Austria ausgeforscht. Doch das wie sorgte nun dafür, dass Richterin Daniela Zwangsleitner ihn vom Vorwurf der Körperverletzung freisprach. Die Polizei hatte nämlich keine Beweise. Beispielsweise bestätigt ein Gutachten, dass der Werfer, der auf einem Überwachungsfoto zu sehen ist, zu 80 Prozent nicht der Angeklagte sein kann - Kinn und Ohren stimmen nicht überein. Laut Einschätzung des Kriminalisten tat er es doch.

Wie die Polizei auf den Angeklagten kam, klingt ein wenig fragwürdig. Der Beamte hörte sich in der Szene um. Dabei kam ihm zu Ohren wie ein Mädchen behauptete, dass ihr Freund gehört habe, dass ein Schüler, der seine Schule besucht, den Böller geworfen hat. Dieser wurde über Wochen observiert. Ende September 2008 wurde er bei einem Heimspiel der Austria aus der Menge gefischt. Laut Angeklagtem haben sich die Beamten in Zivil, die ihn mit den Anschuldigungen konfrontierten, nicht einmal ausgewiesen.

Etwa ein Monat später folgte die Befragung. Dabei wurde dem Angeklagten das belastende Material nicht einmal gezeigt. "Wir haben kein Gerät gehabt", rechtfertigte sich der Beamte. Obwohl nicht einmal ein fotogrammetrisches Gutachten vorlag, wurde der 21-Jährige im Abschlussbericht als Täter bezeichnet. Auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf ein derartiges Gutachten und klagte den Fan an. Erst das in der Hauptverhandlung nachgeholte Gutachten entlastete den Angeklagten und führte zum Freispruch.