Später Arztbesuch

Baby erlitt Schädelbruch – Eltern jetzt vor Gericht

Zwei Tage lang brachten Eltern ihre verletzte Tochter nicht ins Krankenhaus – obwohl das Baby einen Schädelbruch hatte. Jetzt schildern sie warum.
Österreich Heute
11.05.2026, 14:33
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Nur eine Schwellung habe sie gesehen, erklärte die Mutter des damals rund sechs Monate alten Mädchens vor Gericht. Weder blau noch rot sei die Stelle gewesen, ihre Tochter habe normal gegessen und geschlafen. Deshalb habe sie zunächst keinen Arzt alarmiert.

Auch eine Internetrecherche habe sie beruhigt: Bei schweren Verletzungen würde ein Kind "wahrscheinlich erbrechen". Dass das Baby öfter weinte, hielt die Mutter für Zahnungsschmerzen.

Eltern vor Gericht

Zwei Tage später folgte im Krankenhaus die schockierende Diagnose: Schädelbruch. Genauer wurde bei dem Mädchen eine Schädelkalottenfraktur festgestellt.

Die Eltern mussten sich deshalb nun vor Gericht verantworten. Beide bestritten die Vorwürfe. Die 32-jährige Mutter räumte zwar ein, wohl nicht genug aufgepasst zu haben, wodurch es zur Verletzung gekommen sein könnte. Wie genau sich das Baby den Bruch zuzog, war allerdings nicht Teil der Anklage.

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"Zustand genau beobachtet"

Der Vater schilderte, dass die Eltern den Zustand ihrer Tochter ständig beobachtet hätten. Wäre es dem Kind schlechter gegangen, wären sie sofort zum Arzt gefahren. Außerdem verwies das Paar auf einen früheren Arztbesuch: Wegen über 38 Grad Fieber seien sie kurz davor bereits bei einem Mediziner gewesen. Dieser habe gemeint, wegen solcher "Kleinigkeiten" müsse man nicht extra kommen.

Gutachterin gab Einschätzung

Auch eine Gutachterin wurde gehört. Sie erklärte, normalerweise würde sich das Verhalten eines Kindes bei einer solchen Verletzung verändern. Allerdings könne es vorkommen, dass Eltern dies nicht bemerken – etwa wenn ein Kind ohnehin sehr unruhig sei. Ob das Mädchen durch den verspäteten Arztbesuch stärkere Schmerzen hatte, lasse sich nicht feststellen.

Der Richter sprach die Eltern schließlich frei, wie "Vorarlberg online" berichtet. Für eine Verurteilung fehle der Vorsatz. Gleichzeitig mahnte er die Eltern, bei Kopfverletzungen künftig rascher ärztliche Hilfe zu holen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 11.05.2026, 14:40, 11.05.2026, 14:33
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