Der Fall sorgte für große Diskussionen: Nach einer von einer Hebamme betreuten Hausgeburt starb ein Neugeborenes fünf Tage später im Krankenhaus in Wien. Die Staatsanwaltschaft machte die Geburtshelferin dafür verantwortlich.
Im Februar 2025 verurteilte das Landesgericht Wien die 43-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu 15 Monaten bedingter Haft. Die Hebamme weist sämtliche Vorwürfe zurück, für sie gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab nun einem Rechtsmittel der Angeklagten statt und hob das Urteil auf. Laut OLG-Sprecherin Susanne Lehr waren "eine Reihe von Punkten" ausschlaggebend, berichtet der ORF.
So habe das Erstgericht angeblich kein Gutachten aus dem Fachbereich des Hebammenwesens eingeholt. Die vorhandenen medizinischen Gutachten seien unvollständig und müssten zu mehreren Fragen ergänzt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Hebamme vor, während der Hausgeburt notwendige Maßnahmen zu spät gesetzt zu haben. Unter anderem habe sie auf eine Kardiotokografie (CTG) zur Überwachung der Herztöne des Babys verzichtet.
Zudem sei die Entscheidung, Mutter und Kind in ein Krankenhaus zu bringen, zu spät gefallen. Laut Anklage starb das Mädchen schließlich an den Folgen eines Sauerstoffmangels während der Geburt. Der Prozess muss nun am Wiener Landl wiederholt werden.