Der "Team HC Strache"-Chef hatte Milo Rau wegen übler Nachrede geklagt. Der Festwochen-Intendant hatte Strache vorgeworfen, mutmaßlich ein NS-Lied gesungen zu haben. Straches Anwalt erklärte nun vor Gericht, der Vorwurf sei "ehrenrührig und kreditschädigend". Sein Mandant habe dieses Lied niemals gesungen und sich bereits 2018 im Zuge der sogenannten "Liederbuch-Affäre" klar von derartigen Inhalten distanziert. Seit mehr als zwei Jahrzehnten versuche Strache, sich von solchen Vorwürfen abzugrenzen.
Raus Anwalt konterte, Strache habe mit seiner politischen Karriere selbst dazu beigetragen, dass solche Vorwürfe immer wieder auftauchen würden. Zugleich räumte er ein: Es sei nicht nachweisbar, dass Strache ein solches Lied gesungen habe. Es dürfte sich um eine Verwechslung gehandelt haben.
Der Rechtsstreit zwischen Heinz-Christian Strache und dem Intendanten der Wiener Festwochen, Milo Rau, wurde am Freitag (13.3.) beigelegt. Die Anwälte einigten sich gemeinsam mit den Wiener Festwochen als Medieninhaberin des Interviews, das 2024 auf der Website der Festwochen erschienen war, auf einen Vergleich.
Die Festwochen zahlen Strache 4.000 Euro als Ersatz für immateriellen Schaden. Rau übernimmt außerdem Verfahrenskosten von 2.500 Euro und entschuldigt sich für die "inkriminierte und unwahre Behauptung".
Strache verpflichtet sich im Gegenzug, binnen 14 Tagen nach Zahlungseingang seine Privatanklage sowie medienrechtliche Anträge zurückzuziehen. Der Vergleich soll vier Wochen lang auf der Website der Festwochen veröffentlicht werden. Durch die Einigung musste Milo Rau nicht mehr als Beschuldigter einvernommen werden. Auch ein zweiter Rechtsstreit vor dem Wiener Handelsgericht ist mit dem Vergleich erledigt. Die Unschuldsvermutung gilt.