Wildwest-Szenen in Wiener Bar

Balkan-Party eskaliert – Musiker wirft Hocker auf Gast

In einer bekannten Balkan-Bar am Gürtel kam es während eines Live-Konzerts im März zu wirklich wilden Szenen. Ein Musiker saß am Dienstag vor Gericht.
Christian Tomsits
28.10.2025, 16:15
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Dichte Rauchschwaden hingen am 2. März im szenebekannten Keller-Lokal am Gürtel, serbische Live-Musik sorgte für Heiterkeit. Dann kippte die Stimmung plötzlich: Offenbar grundlos schlug ein aggressiver Gast mehreren Männern mitten ins Gesicht.

"Er hat mir schon beim Hereingehen gesagt, er wird mich später umbringen, aber ich hab’ mir nichts dabei gedacht", schildert ein 52-jähriger Akkordeonspieler am Dienstag vor Gericht. Nicht der aggressive Wüterich, sondern der Musiker der Balkan-Band musste sich am Dienstag als Angeklagter am Wiener Landl verantworten.

Denn als seine Sängerin dazwischengehen wollte und ebenfalls per Faustschlag niedergestreckt wurde, "san ihm die Kabeln durchbrennt", brachte es Top-Verteidiger Alexander Philipp auf den Punkt. "Ich wollte ihr helfen, da hab’ ich den Sessel geworfen. Der war ein Riesentyp, zwei Meter groß und so breit", deutete der Musiker.

Alexander Philipp verteidigte den Serben erfolgreich – die Anklage der absichtlich schweren Körperverletzung wurde abgeändert.
Sabine Hertel

Auf der Überwachungskamera sieht man, wie der in Wien geborene Serbe mit einer Tschick im Mundwinkel einen hölzernen Barhocker von der Bühne auf den Angreifer schleudert. Es folgte eine Massenschlägerei: Mehrere Männer (sie erschienen nicht zum Prozess) prügelten auf das Opfer ein, bis der Mann blutverschmiert und mit verschobenem Nasenbeinbruch und Prellungen liegen blieb.

"Wir haben es hier nicht mit dem klassischen Opfer zu tun und keineswegs mit einem unschuldigen Menschen", musste sogar der Staatsanwalt eingestehen. "In 30 Jahren hab’ ich so etwas noch nie erlebt, wie der sich aufführt", meinte Philipp. Dennoch bleibt Körperverletzung eben Körperverletzung – von einer Verurteilung wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Waffeneinsatz sah die der Schöffensenat am Ende jedoch ab. Das (milde) Urteil, 20 Monate bedingte Haft, ist bereits rechtskräftig.

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