Prozessfinale in Wien

Banden-Boss der Tschetschenen wird in Ketten vorgeführt

Abu Bakar D. (25) soll Dutzende Tschetschenen zum brutalen Angriff auf junge Afghanen in Wien angestachelt haben – jetzt steht er vor Gericht.
Christian Tomsits
13.01.2026, 11:08
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Die Vorwürfe gegen den leichtgewichtigen Mann mit der Brille wiegen schwer. Der Anschein trügt, der unscheinbar aussehende Tschetschene Abu Bakar D. (25) soll es faustdick hinter den (leicht abstehenden) Ohren haben. Der junge, selbst ernannte Community-Führer soll als "stellvertreter_1" in Telegram-Gruppen Dutzende junge Landsleute mittels Propaganda in Wien im Sommer 2024 zu einem regelrechten "Bandenkrieg" aufgestachelt haben.

Nun steht er als Verantwortlicher der schweren, bewaffneten Attacke am 7. Juli auf sieben junge Afghanen in Wien-Meidling vor Gericht. In Handschellen und mit einer speziellen Fußkette kämpfte er sich am Dienstagmorgen am Wiener Landl – bestens bewacht – aus der Häf’n-Zelle in den Gerichtssaal.

Dort wird ihm die Planung, Rekrutierung, Koordinierung und Anstiftung zum Angriff vorgeworfen. Noch am Tattag hatte er zu einer Konferenz am Bahnhof Floridsdorf geladen, einem bekannten Youtuber aus der MMA-Szene ein Podcast-Interview gegeben und darin ausgeführt, dass die Tschetschenen Recht und Gesetz nun in die eigene Hand nehmen müssten, da die Polizei angesichts vieler (angeblichen) Übergriffe auf tschetschenische junge Frauen durch Syrer (angeblich) untätig wäre. Also müsse man selbst handeln, so seine martialischen Ansagen ("wir vernichten alles").

Er blies laut Staatsanwaltschaft Wien allein zum Angriff auf sogenannte 505er, trommelte die rund 30 jungen und gewaltbereiten Burschen auf der Philadelphiabrücke zusammen. Vor Ort gab mit einem Pfiff sogar das Startsignal zum Angriff und nahm laut Anklage eine führende Rolle ein. Dem widersprach er in seiner Aussage: "Frau Rat, ich bekenne mich zu allen Anklagepunkten nicht schuldig."  Beim Eintreffen am Bahnhof Meidling habe er "keinen einzigen Bewaffneten gesehen", sagte der Hauptangeklagte laut APA.

Den Angriff selbst, der sich laut Anklage gegen Syrer richten sollte, letztlich aber mehrere junge Afghanen traf, habe er nicht wahrgenommen. Zu diesem Zeitpunkt sei er bereits auf der Meidlinger Hauptstraße gewesen. Mit der Gewalt habe er nichts zu tun gehabt, betonte der 25-Jährige, er sei lediglich "in der Nähe" gewesen. Warum Afghanen verletzt worden seien, könne er sich nicht erklären. Diese sähen "ganz anders aus als Syrer", argumentierte er und verwies auf angeblich unterschiedliche Frisuren und einen "westlicheren Kleidungsstil" von Syrern, etwa mit Cargohosen und Bomberjacken.

Der Angeklagte räumte ein, vor dem Vorfall eine "Konferenz" organisiert und sich anschließend von einem Influencer interviewen lassen zu haben. Hintergrund seien wiederholte körperliche Angriffe von Syrern auf Mitglieder der tschetschenischen Community gewesen. Ein Freund sei in einem Park in Favoriten "abgestochen worden" und "fast gestorben". Daraufhin habe er auf Telegram den Kanal "Kriminaldienst" gegründet, um "die Straftaten der 505er öffentlich zu diskutieren". Er habe dabei als eine Art Berichterstatter fungiert und Bilder sowie Videos mutmaßlicher syrischer Angreifer verbreitet.

Warum er sich nicht an die Polizei gewandt habe, erklärte der 25-Jährige auf Nachfrage der Richterin mit kulturellen Gründen: In seiner Kultur gelte es als "nicht schön", zur Polizei zu gehen. Stattdessen habe er die Informationen über Telegram öffentlich gemacht. Aus dem Verfassungsschutzbericht wisse er, dass sich dort auch Polizisten befänden. Sein Ziel sei es gewesen, "dass die Syrer von der Polizei aufgehalten werden".

Ihm wird seitens der Staatsanwaltschaft jedoch Bestimmung zur absichtlich schweren Körperverletzung sowie schwere gemeinschaftliche Gewalt vorgeworfen – es gäbe genügend Beweise und Belege. Zusätzlich zur bereits ausgefassten nicht rechtskräftigen zehnjährigen Haftstrafe wegen eines Banküberfalls in Linz sowie wegen Geldwäsche droht dem Tschetschenen noch mehr Gefängnis – auch bedingt nachgesehene Vorstrafen könnten widerrufen werden. Die Unschuldsvermutung gilt.

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