Albtraum statt Traumhaus für eine Familie aus Oberösterreich. Sie sollte für einen Um- und Zubau an ihrem Einfamilienhaus um fast 24.000 Euro mehr bezahlen, als eigentlich mit dem Baumeister ausgemacht war.
Die Arbeiterkammer schildert den Fall im Detail: Familie M. aus dem Innviertel beauftragte einen Um- und Zubau bei ihrem Einfamilienhaus. Die Maurer- und Betonarbeiten wurden von einem Baumeister zum Preis von 95.356,84 Euro angeboten. Aber: Nach Abschluss der Arbeiten erhielt die Familie eine Schlussrechnung über 116.003,60 Euro, also um rund 20.000 Euro höher als erwartet.
Laut der Familie wurden Leistungen im Wert von fast 5.500 Euro nicht erbracht, für die eingesetzten Arbeitskräfte zu hohe Stundensätze verrechnet und bereitgestellte Helfer nicht abgerufen. "Die Bauzeit verlängerte sich von fünf auf neun Wochen, die Überschreitung der veranschlagten Baukosten war daher nicht gerechtfertigt", so die AK.
Nachdem mehrere Gespräche wegen der überhöhten Rechnung ergebnislos verlaufen waren, zog die Baufirma die bereitgestellte Bankgarantie kurzerhand ein und holte sich 23.769,28 Euro. "Also nicht nur die Mehrforderung, sondern auch Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten", schüttelt man bei der Arbeiterkammer den Kopf.
Aus der Sicht der AK war die Vorgangsweise des Unternehmens nicht berechtigt. Da die Aufforderung zur Rückzahlung abgelehnt wurde, unterstützte die AK die Innviertler dann bei der Klage vor Gericht. Um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden, stimmte die Familie einem gerichtlichen Vergleich zu, bei dem sich die Baufirma verpflichtete, 17.500 Euro zurückzuzahlen.