Gefahr für Kinder

Bedenklich – Marktamt nimmt Billigspielwaren unter Lupe

Bei günstigen Spielsachen mangelt es oft an Qualität. Das Marktamt hat Billigware unter die Lupe genommen, machte einige bedenkliche Entdeckungen.
Wien Heute
08.07.2025, 08:16
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Schnell kann es passieren, dass sich Teile von billigen Spielsachen ablösen und von Kindern verschluckt werden. Um diesen und weiteren Gefahren vorzubeugen, kontrolliert das Marktamt regelmäßig genau solche Waren. Nun fand erneut eine Schwerpunktaktion statt, wieder wurden mangelhafte Produkte festgestellt.

Gefahr für Kinder

29 Spielwarengeschäfte wurden bei der Schwerpunktaktion des Markamtes kontrolliert. 102 Probenziehungen von teils bedenklichen Produkten und 30 Anzeigen wegen Übertretungen von Konsument*innenschutzbestimmungen sind die Folge daraus. Kritisch wird es dann, wenn Spielwaren Gefährdungen für Kinder darstellen.

Das passiert beispielsweise durch leicht ablösbare Knöpfe oder Augen an Stofftieren wegen der Gefahr des Verschluckens bei Kleinkindern, Blei in der Farbe oder verbotenen Weichmacher bei Plastikspielzeug. Kommen solche Mängel vor, sind die Waren zu beanstanden. Von den entnommenen Proben wurden bis dato 44 Stück beanstandet, viele Gutachten sind noch ausständig. Bei schwerwiegenden Verstößen wird die restliche Ware sofort aus dem Verkehr genommen, sodass ein weiterer Verkauf nicht möglich ist.

Strenge Richtlinien

"Auch Billigspielzeug muss sicher sein, ist doch die Gesundheit von Kindern besonders zu schützen. Wir stellen mit unseren Kontrollen sicher, dass gefährliches Spielzeug aus dem Verkehr gezogen wird", erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil. Spielzeug ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) gesetzlich geregelt. Die Anforderungen an Spielzeug sind hoch und in der EU harmonisiert.

Die Mitgliedstaaten sind dabei zu einem Mindeststandard betreffend der Sicherheit von Spielzeug verpflichtet. 30 Anzeigen mussten wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Gewerbeordnung und die Preisauszeichnung erhoben werden. Ebenso wurden auch zu große Warenausräumungen vor den Geschäften angezeigt. Teils war ein Passieren als Fußgänger kaum noch möglich.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 09.07.2025, 14:17, 08.07.2025, 08:16
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen