Sport

Bei Doping setzt es ab 2015 viel härtere Strafen

Heute Redaktion
Teilen

Die Zeiten für Dopingsünder werden deutlich härter, denn die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beschloss in Südafrika ein verschärftes Regelwerk. Unter anderem sieht der Code ab 2015 bei Erstvergehen als Regelstrafe eine Sperre von vier Jahren vor.

Bereits die bisherigen Zweijahressperren seien für den Sportler hart gewesen, die neue Regelstrafe bedeute nun aber quasi das Ende der betreffenden Karriere. Bei vier Jahren Zwangspause sei für den Betroffenen kaum noch Licht am Ende des Tunnels auszumachen, erklärte der österreichische Sportrechtsexperte Christian Flick. Für ihn seien die neuen Strafen ein klares Bekenntnis zu einem verschärften Kampf gegen Doping.

Das ändert sich für Doping-Sünder:

- 4 Jahre Sperre als Regelstrafe bei Erstvergehen (bisher 2 Jahre)

- Mehr Flexibilität bei der Beurteilung von Einzelfälle: Milderungsgründe - wie zum Beispiel die Zusammenarbeit mit (Anti-Doping)Behörden, Kronzeugenregelung oder Nachweis der unabsichtlichen Einnahme - können zur Reduktion, erschwerende Umstände aber auch zur Erhöhung der Strafe führen

- Zwei neue Doping-Straftatbestände: Mitwisserschaft von Verbänden/Vereinen und das Verbot der Zusammenarbeit mit vorbelasteten Betreuern über sechs Jahre nach deren Verurteilung

- Verjährungsfrist von Dopingvergehen 10 Jahre (bisher 8), aber erst ab 2025 bis 2015 rückwirkend gültig.

- Durchrechnungszeitraum für Meldepflichtverstöße 12 Monate (bisher 18 Monate)

- Sofortige Anrufungsmöglichkeit des letztinstanzlichen Internationalen Sportgerichtshofes (CAS), wenn alle Parteien einverstanden sind

- Veröffentlichungspflicht aller Vergehen durch Nationale Anti-Doping-Agenturen. Ausnahme sind die Namen minderjähriger Sportler

- Lockerung der Verschwiegenheitspflicht der Nationalen Anti-Doping Agenturen. Bei öffentlichen Äußerungen eines Sportlers oder Verbandes darf die NADA künftig Auskunft über den betreffenden Fall geben