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Bernie Ecclestone wegen Bestechung angeklagt

Heute Redaktion
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Bernie Ecclestone wurde von der Staatsanwaltschaft München wegen Bestechung angeklagt. Der Formel-1-Boss soll den ehemaligen BayernLB-Vorstandes Gerhard Gribkowsky mit rund 32 Millionen Euro geschmiert haben.

Die Anklage wurde Ecclestone bereits zugestellt. Dem Briten wird zur Last gelegt, Gribkowsky bestochen zu haben, als dessen Bank Formel-1-Anteile verkaufte, damit ein Käufer bevorzugt wird. Der Ex-Vorstand, der die Schmiergeldzahlung zugab, .

Ecclestone hatte damals im Prozess aussagen müssen. Er bezeichnete die Zahlungen als Schweigegeld, damit ihn Gribkowsky nicht bei der britischen Steuerbehörde anschwärzt. Seit 2011 ermittelt nun die Münchner Staatsanwaltschaft, die nun offensichtlich genug Gegenbeweise hat.

Kein Rücktritt

In einer ersten Stellungnahme erklärte Ecclestone gegenüber der "Financial Times": "Ich habe gerade mit meinen Anwälten gesprochen und sie haben die Anklageschrift erhalten. Jetzt wird sie ins Englische übersetzt. Wir werden uns ordnungsgemäß verteidigen. Es wird ein interessanter Fall, aber ich finde es schade, dass es so weit kommt."

An einen Rücktritt denkt der Formel-1-Zampano nicht. "Ich wüsste nicht, warum ich das tun sollte. Ich werde das tun, was ich immer gemacht habe: Weiter arbeiten und meinen Job tun. Für mich ändert sich durch diese Sache nichts", sagte er der "Bild"-Zeitung.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Im schimmsten Falle drohen Ecclestone zehn Jahre Haft. Nach der Zustellung der Anklage muss das Gericht zunächst entscheiden, ob diese zugelassen wird. Erst dann kann es zum Prozess kommen - voraussichtlicher Beginn ist Mitte September.

Vor Gericht müsste Ecclestone persönlich erscheinen. Grundsätzlich hat eine Hauptverhandlung stets in Anwesenheit des Angeklagten stattzufinden. Sein Erscheinen kann laut Strafprozessordnung notfalls mittels Haftbefehl erzwungen werden. "Eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ist die absolute Ausnahme", hieß es.

Die Verhandlung ohne den Angeklagten komme nur infrage, wenn es sich um Bagatelldelikte handelt, in denen keine höhere Strafe als eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu erwarten ist. "Bei Anklagen vor einer großen Wirtschaftsstrafkammer kommt das also nicht infrage", erläuterte Gerichtssprecherin Margarete Nötzel.