Niederösterreich

Berücksichtigt Kurzarbeit die Lohnerhöhung nicht?

„In der Elektroindustrie wurde ein Gehaltsplus von 1,6 % ausverhandelt. Ich bin in Kurzarbeit. Steht mir die Lohnerhöhung auch zu?“, fragt ein Leser.

Erich Wessely
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AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
Klaus Vyhnalek

Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Konstantin L. fragt: „In der Elektroindustrie wurde im Mai ein Gehaltsplus von 1,6 % ausverhandelt. Ich bin aber in Kurzarbeit. Steht mir diese Lohnerhöhung auch zu?“

Die AK Niederösterreich klärt auf: Bislang galt: Die Höhe der Kurzarbeitsentlohnung wurde auf Grundlage des letzten vollen Gehalts vor der Kurzarbeit berechnet. Lohnerhöhungen, die danach ausverhandelt wurden, veränderten die Bemessungsgrundlage nicht. Aber die Gewerkschaft hat sich bei der neuen Kurzarbeit durchsetzen können.

Berücksichtigungen ab Oktober

Alle seit 1. März beschlossenen Erhöhungen (etwa kollektivvertragliches Gehaltsplus oder Anhebung des Mindestlohns) müssen ab Oktober berücksichtigt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Kurzarbeitsentlohnung wird ab dann entsprechend erhöht.

„Haben Sie weitere Fragen zur Kurzarbeit? Unsere ExpertInnen beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

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