Von einer unlösbaren Zwickmühle, in der sich viele Arbeitnehmer befinden, berichtet die Arbeiterkammer Salzburg ("orf.at" berichtet). Nahezu täglich würden sich Arbeiter und Angestellte melden, weil sie sich fragwürdigen Anweisungen ihrer Dienstgeber ausgesetzt sehen.
Wer positiv getestet wurde, soll beim behördlichen Contact Tracing seine Kontaktpersonen im Betrieb verschweigen, damit nicht zu viele Arbeitskräfte auf einmal ausfallen. Darüber hinaus werden Personen, die direkten Kontakt zu Infizierten hatten und somit als K1-Person gelten, dazu angewiesen, trotz Quarantäne in den Betrieb zu kommen.
Das bringt viele in eine moralische und rechtliche Zwickmühle. "Auf der einen Seite würden sie eine Verwaltungsstraftat machen, wenn sie gegen ihren Bescheid verstoßen. Auf der anderen Seite ist dann das Damoklesschwert über ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes", so Peter Eder, Präsident der Salzburger Arbeiterkammer.
Grundsätzlich muss man aber keinen Jobverlust fürchten. Die Befolgung der Corona-Gesetze ist selbstverständlich kein Kündigungsgrund. Kommt es doch dazu, bietet die Arbeiterkammer Rechtsschutz. Vielen Betroffenen dürfte das Schweigen beim Anruf der Behörden jedoch leichter und sicherer erscheinen.