Ein Kärntner traute seinen Augen nicht. Erst wurde seine Kreditkarte gesperrt, dann waren 3.500 Euro weg. Unbekannte Betrüger hatten sich Zugang zu seinem Konto verschafft und ohne seine Zustimmung 3.500 Euro an eine norwegische Firma überwiesen. Geld, das dem Mann fehlte – er wollte es wiederhaben.
Die Bank weigerte sich jedoch zu zahlen, da sie dem Mann vorwarf, fahrlässig mit den Zugangsdaten zu seinem Bankkonto umgegangen zu sein. Als Begründung gaben sie an, dass der Mann durch die Zwei-Faktor-Autorisierung, also das Auflegen seines Fingerabdrucks oder die Gesichtserkennung, der Zahlung zugestimmt habe. Eine Begründung, die nicht lange halten sollte.
Die Betrüger hatten sich Zugang zur APP seines Kreditkartenanbieters verschafft und konnten so ein fremdes Mobiltelefon als Zahlungsgerät hinzufügen. Der Mann wusste davon nichts. Doch die Bank wollte zunächst nicht einlenken. Gemeinsam mit der Arbeiterkammer Kärnten verhandelte er zwei Jahre lang mit der Bank. Dann kam die Einsicht.
Nach einer Mahnklage beim Bezirksgericht Klagenfurt lenkte die Bank schließlich ein und überwies dem Mann die 3.500 Euro plus Zinsen zurück. Die Bank habe dem Verbraucher keine Sorglosigkeit oder grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit seinen Zugangsdaten nachweisen können, so die Arbeiterkammer. Ein Happy End also für den Kärntner.
Das muss nicht immer so sein. Deshalb warnt die Arbeiterkammer vor Internetbetrügern. So empfiehlt die Kammer, vorsichtig zu sein, wenn man im Internet per E-Mail oder Telefon aufgefordert wird, Kontodaten preiszugeben. In solchen Fällen handelt es sich meist um Betrüger. In Österreich gab es allein im Jahr 2023 mehr als 34.000 Betrugsfälle im Internet - Tendenz steigend.