Politik

Nepps Vorwürfe gegen Strache laut OGH "im Kern wahr"

Der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp brachte Heinz Christian Strache im Wien-Wahlkampf öfters mit Betrug in Verbindung.

Leo Stempfl
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Heinz-Christian Strache (Team Strache) und Dominik Nepp (FPÖ)
Heinz-Christian Strache (Team Strache) und Dominik Nepp (FPÖ)
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Immer wieder betonte FPÖ-Wien-Chef Dominik Nepp in der Zeit vor der Wiener Gemeinderatswahl: Mit den Umtrieben des einstigen Parteiobmanns hat man nichts zu tun. Heinz Christian Strache habe Spesen betrügerisch abgerechnet, ein Ermittlungsverfahren lief.

"Die FPÖ ist geschädigte Partei", hieß es damals auch seitens Nepp in der ORF-Pressestunde. Strache habe die Belege umgewandelt und so die gesamte Partei getäuscht. Auffallen hätte das nicht können, denn es heißt ja nicht umsonst "Täuschung".

Das wollte sich Strache nicht gefallen lassen – und klagte. Bereits im November blitze er am Handelsgericht Wien ab. Ehrenbeleidigung oder gar Kreditschädigung sah man nicht gegeben. Naturgemäß fand Strache das ungerecht und strebte den Weg in die nächste Instanz an.

"im Kern wahrer Sachverhalt"

Wie die "Presse" berichtet, bestätigt auch der Oberste Gerichtshof nun dieses Urteil. Nepp habe nie behauptet, dass Srache das Delikt des Betrugs im strafrechtlichen Sinne verwirklicht habe. Besagte Äußerungen seien im Rahmen des Wahlkampfes und des währenddessen laufenden Ermittlungsverfahrens zu betrachten.

Denn der Begriff "Betrug" kann viele Bedeutungen haben, eben auch in der Umgangssprache. Nepps Äußerungen sind laut OGH "als zulässige wertende Äußerungen anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen."

    Am Sonntag wurde Dominik Nepp offiziell zum Parteichef der Wiener FPÖ gewählt.
    Am Sonntag wurde Dominik Nepp offiziell zum Parteichef der Wiener FPÖ gewählt.
    GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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