Salzburg

Betrunkener stiehlt sein eigenes Auto und ruft Polizei

Völlig außer sich wählte ein 30-Jähriger den Notruf, weil sein Wagen gestohlen wurde. Es stellte sich aber dann heraus: Er war es selbst.

Leo Stempfl
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Polizeikontrolle (Symbolfoto)
Polizeikontrolle (Symbolfoto)
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Kurioses trug sich in einer kleinen Ortschaft im Salzburger Bezirk St. Johann zu. Am Montag, in den frühen Morgenstunden, wählte ein 30-jähriger Slowake den Notruf. Aufgelöst erzählte er, dass sein Auto gestohlen wurde. Die alarmierten Beamten trafen ihn gemeinsam mit dem Inhaber einer Bar vor ebendieser an.

Immer noch machte der 30-Jährige einen sichtlich erschütterten Eindruck und gab den Polizisten genauere Informationen zum Wagen. Allerdings war er auch stark alkoholisiert. Es dauerte nicht lange, da war der Pkw gefunden.

Rekonstruktion

Noch im Nahbereich der Bar, vor einer Bank, war der Wagen geparkt. Im Rahmen der weiteren Erhebungen konnte rekonstruiert werden, wie es dazu kam. Nur eine 15 Minuten zuvor fuhr der Slowake mit dem Auto von der Bar zum Bankomaten, um Geld für die Zeche abzuheben. Mit seiner Bankomatkarte gelangte er aber nicht ins Foyer.

Unverrichteter Dinge drehte er um und ging zu Fuß zur Bar zurück. Dass er mit dem Auto gekommen war, hatte er inzwischen wieder vergessen. Den vermeintlichen Diebstahl merkte er erst, als er wieder aus dem Lokal hinaus ging, um mit dem Betreiber eine Zigarette zu rauchen.

1,5 Promille

Ein Alkotest ergab den Wert von 1,5 Promille, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und der Führerschein abgenommen. "Der Lokalbetreiber, ein 47-jähriger Österreicher, nahm die Führerscheinabnahme war und äußerte noch Verwunderung über seinen Gast", heißt es weiter im Polizeibericht.

Und der Barbesitzer hatte 0,88 Promille "getankt"

Als die Beamten den Slowaken zu seinem Fahrzeug begleiteten, um die Fahrzeugpapiere zu holen, kam ihnen der Barbetreiber mit seinem PKW entgegen. Er wurde angehalten und ein Alkotest durchgeführt. Dieser ergab 0,88 Promille. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Führerschein konnte ihm nicht abgenommen werden, er hatte keinen dabei. Beide wurden angezeigt.