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Bett quietscht zu laut: Möbelhaus verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Ein Ehepaar aus Königswinter (Deutschland) kaufte sich 2012 ein Schlafzimmer mit Doppelbett aus Kernbuche - um mehr als 5.000 Euro. Das Paar klagte den Hersteller, weil das Bett zu laut quietschte - und bekam Recht.

Ein Ehepaar aus Königswinter (Deutschland) kaufte sich 2012 ein Schlafzimmer mit Doppelbett aus Kernbuche – um mehr als 5.000 Euro. Das Paar klagte den Hersteller, weil das Bett zu laut quietschte - und bekam Recht.

Kurz darauf war klar: Im Bett war nicht an Schlaf zu denken, denn es krachte und quietschte, sobald man sich darin bewegte. Die Eheleute wollten vom Kauf zurücktreten, doch das Möbelhaus weigerte sich, das Schlafzimmer zurückzunehmen.

Man zog vor Gericht. Nach einem Lokalaugenschein, inklusive Probeliegen, ist nun für die Richterin klar, dass die Geräusche so störend sind, dass "das Bett für eine gewöhnliche Verwendung des Schlafens nicht geeignet ist". Das Möbelhaus wurde dazu verurteilt, 4.547 Euro zurückzuzahlen.