Ist Facebook wirklich "kostenlos"? Genau das will jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen.
Die Richter in Luxemburg sollen entscheiden, ob mit "Kosten" auch gemeint ist, dass du deine persönlichen Daten hergibst und zustimmst, dass sie für Werbung verwendet werden dürfen (Az. I ZR 11/20).
Konkret geht es um den alten Spruch bei der Anmeldung: "Facebook ist und bleibt kostenlos". Der Verein für Konsumentenschutz (vzbv) hat dagegen geklagt. Er sagt, dies sei unfair und irreführend. Facebook sei eben nicht gratis, weil du als Nutzerin oder Nutzer deine Daten als Gegenleistung hergibst.
Der Facebook-Betreiber Meta sieht das anders. Für sie bedeutet "Kosten" nur, wenn du wirklich Geld zahlen musst. Der BGH meint, dass das EU-Recht beide Sichtweisen zulässt. Deshalb fragen die Karlsruher Richter jetzt bei den obersten EU-Richtern in Luxemburg nach.
In einem weiteren Fall will der BGH auch wissen, wann die IP-Adresse eines Computers als persönliche, geschützte Information gilt (Az. VI ZR 258/24). Es geht um "Google Fonts", ein Verzeichnis mit über 1500 Schriftarten, das Google Webseiten-Betreibern gratis anbietet. Dabei werden oft die IP-Adressen der Nutzer an Google in die USA geschickt.