Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis in Hessen schaut sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch um 9.30 Uhr das Urteil gegen den Narkosearzt noch einmal genau an. Die Verhandlung findet in Karlsruhe statt.
Die Vierjährige ist im September 2021 gestorben, weil das Narkosemittel verunreinigt war. Drei weitere Kinder mussten mit Blutvergiftung ins Spital.
Das Landesgericht Frankfurt am Main ist überzeugt, dass der Arzt grundlegende Hygieneregeln nicht eingehalten hat. Im November 2024 wurde er deswegen unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Zusätzlich bekam er ein Berufsverbot für drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hat sich aber an den BGH gewandt. Sie will erreichen, dass der Mann wegen Mordes verurteilt wird und das Berufsverbot länger dauert.