Im Fall des tödlichen Schusses in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau ist nun die letzte Entscheidung gefallen. Am Montag verhandelte das Oberlandesgericht (OLG) Graz über die Berufung des verurteilten 21-jährigen Kärntners – und wies sie zurück. Damit bleibt es bei zwölf Jahren Haft.
Wie OLG-Sprecher Stefan Koller erklärte, folgte das Gericht dem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt, das den jungen Mann im Juni wegen Mordes zu zwölf Jahren unbedingter Haft verurteilt hatte. Sein Verteidiger, Kurt Jelinek, hatte dagegen sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde als auch eine Berufung eingebracht.
Über die Beschwerde hatte der Oberste Gerichtshof bereits entschieden und den Mordschuldspruch bestätigt – dieser ist damit rechtskräftig. Mit der nun abgewiesenen Berufung wollte der 21-Jährige zumindest eine Reduktion seiner Strafe erreichen.
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war, fiel das Strafmaß relativ niedrig aus. Für ihn gilt daher das Jugendstrafrecht, das einen geringeren Strafrahmen vorsieht.
Außerdem galt das Verschlechterungsverbot, da die Staatsanwaltschaft keine Berufung eingelegt hatte: Die Strafe konnte nur gleich bleiben oder geringer werden – nicht jedoch erhöht.
Bei der ursprünglichen Verhandlung war es zu Tumulten gekommen, weil Freunde des Opfers die Strafe als zu niedrig empfanden. Der Verurteilte bestreitet weiterhin, mit Tötungsabsicht gehandelt zu haben.
Mit der nun rechtskräftigen Strafhöhe wird der 21-Jährige aus der Justizanstalt Klagenfurt in eine andere Einrichtung verlegt. Infrage kommen die Justizanstalt Graz-Karlau oder die Justizanstalt Stein in Niederösterreich.