Autofahrer aufgepasst: In wenigen Monaten tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle Neuwagen über ein sogenanntes adaptives Bremslicht verfügen - sonst gibt es keine Typgenehmigung mehr.
Das Prinzip ist einfach: Fährt man schneller als 50 km/h und tritt kräftig auf die Bremse, beginnen die Bremslichter mehrmals pro Sekunde zu blinken. So wird nachfolgenden Fahrzeugen signalisiert: Achtung, hier passiert gerade etwas Ernstes. Nach der starken Abbremsung oder Deaktivierung des ABS erlischt das Notbremslicht automatisch wieder.
Wie inside-digital.de berichtet, müssen sich Besitzer älterer Fahrzeuge keine Sorgen machen. Kein Umbau, keine Nachrüstung, kein Werkstattbesuch nötig. Die Pflicht gilt ausschließlich für Neuwagen. Wer möchte, kann das adaptive Bremslicht aber freiwillig nachrüsten lassen.
Neben dem Notbremslicht wird ab Juli 2026 auch ein erweitertes Notbremsassistenzsystem verpflichtend. Dieses erkennt Fußgänger und Radfahrer und bremst bei Kollisionsgefahr selbstständig.
Bereits seit 2024 sind unter anderem Spurhalteassistent, Müdigkeitswarner und eine Schnittstelle für eine mögliche Alkohol-Wegfahrsperre vorgeschrieben. Die neuen Regeln sollen vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer besser schützen und Auffahrunfälle verhindern.