5 Minuten gehalten

Hund muss pinkeln – Lenker wird gnadenlos abgestraft

Ein Niederösterreicher ist über eine Parkstrafe verärgert. Sein Hund habe die Notdurft verrichten müssen, das Auto sei nur für fünf Minuten gestanden.
Michael Rauhofer-Redl
04.04.2026, 21:02
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Johann R. versteht die Welt nicht mehr. Kurz vor Weihnachten war der Oberösterreicher auf der Westautobahn (A1) unterwegs. Auf der Raststation Strengberg kam es dann zu einem Vorfall, der R. noch bis heute beschäftigt.

Laut Anonymverfügung hat er sein Fahrzeug gesetzwidrig abgestellt. "Sie haben im Bereich des Vorschriftenzeichens 'HALTEN UND PARKEN VERBOTEN' mit der Zusatztafel 'ausgenommen Omnibusse' gehalten.", heißt es darin. Dass die Strafe mit 30 Euro eigentlich relativ glimpflich ausgefallen war, ließ der Betroffene nicht gelten – er ließ es auf eine Strafverfügung ankommen, um dagegen Einspruch zu erheben.

Hoffen auf Kulanz

In einem Einspruch begründet er sein Verhalten so. "Ich habe ca. 5 Minuten am hinteren Eck eines komplett leeren Parkplatzes mein Auto kurz abgestellt um meinem Hund seine Notdurft verrichten zu lassen, da an diesem allerletzten Stellplatz, eine Wiese und Stauden am nächsten waren".

Aus seiner Sicht sei "rein gar nichts Gesetzeswidriges passiert" – er habe weder jemanden behindert, noch belästigt oder genötigt. Er gesteht allerdings, sein Auto auf einem "absolut leeren Parkplatz, welcher für Omnibusse vorgesehen ist", abgestellt zu haben. R. argumentiert, dass selbst für den Fall, dass sieben Omnibusse zeitgleich angekommen wären, diese immer noch Platz gehabt hätten.

Von der Polizei fühlt sich der Lenker ob dieser Strafe "sekkiert". Ob er mit diesem Einspruch allerdings Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

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