Im September eskalierte ein Nachbarschaftsstreit in Rainbach im Mühlkreis (Bez. Freistadt) völlig: Ein 59-Jähriger soll mehrfach mit einer Faustfeuerwaffe der Kategorie B (Revolver 4 mm Flobert) geschossen und dabei seinen Nachbarn und dessen Sohn massiv bedroht haben. Die Polizei rückte an – auch die Cobra wurde alarmiert.
Beim Zugriff im Haus kam es schließlich zum Schusswechsel. Nachdem er mehrmals zielgerichtet auf die Beamten geschossen haben soll, wurde der 59-Jährige von der Cobra am linken Arm getroffen. Nach der Erstversorgung wurde er ins Spital gebracht. Schnell wurde bekannt, dass gegen den Mann ein Waffenverbot bestanden haben soll.
Am Donnerstag steht der Fall nun am Linzer Landesgericht am Programm. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen gefährliche Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, absichtlich schwere Körperverletzung und Vergehen nach dem Waffengesetz vor.
Laut Anklage behauptete der mutmaßliche Schütze, sein Nachbar und dessen Sohn würden sich auf Privatgrund befinden. Daraufhin soll er die Schüsse abgegeben haben. Tatsächlich gingen Vater und Sohn laut Staatsanwaltschaft aber auf der öffentlichen Landstraße einfach auf Höhe des Hauses vorbei.
Brisant: Weil der Betroffene an einer schizoaffektiven Psychose leiden soll und die Taten laut Staatsanwaltschaft unter maßgeblichem Einfluss dieser Erkrankung passiert sind, wird ein Unterbringungsantrag gestellt.
Denn: Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er deswegen auch in Zukunft weitere Taten mit schweren Folgen begehen könnte. Die Staatsanwaltschaft beantragt daher die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.