Im Fall des tragischen Gewölbeeinsturzes in Schärding, bei dem im September 2024 zwei Arbeiter (beide 23) ums Leben kamen, gab es nun Schuldsprüche: Der Bauherr und ein Zimmerer wurden am Mittwoch am Landesgericht Ried zu je acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Zusätzlich müssen sie laut "ORF" 80.000 bzw. 2.400 Euro Geldstrafe zahlen. Die Urteile wegen grob fahrlässiger Tötung sind bereits rechtskräftig.
Das denkmalgeschützte Haus aus dem 15. Jahrhundert sollte eigentlich für ein neues Geschäftslokal und einen Lift erweitert werden. Doch bei den Arbeiten stürzte das Deckengewölbe ein – für die zwei verschütteten Männer kam jede Hilfe zu spät.
Laut Anklage fehlten professionelle Planung und notwendige Absicherungsmaßnahmen, zudem seien die Arbeiter nicht entsprechend geschult gewesen und hätten aufgrund ihres Aufenthaltsstatus gar nicht arbeiten dürfen.
Während der Verhandlung widersprachen sich die beiden Angeklagten mehrfach. Der 55-jährige Zimmerer gab an, sein Aufgabenbereich sei immer weiter ausgeweitet worden – trotz wachsender Bedenken habe ihn der Bauherr mit doppeltem Lohn zum Weitermachen bewegt. Dieser behauptete hingegen, er habe selbst einen Statiker beauftragt. Warnungen über nötige Stützmaßnahmen seien jedoch ignoriert worden.
Besonders heikel: Auf der Baustelle sollen mehrere Asylwerber gearbeitet haben. Ein Zeuge sprach von rund zehn Männern, ein Syrer berichtete von Tageslöhnen zwischen 40 und 50 Euro – ohne Schutzkleidung und ohne Sicherheitsvorkehrungen. Die Staatsanwaltschaft zeichnete ein klares Bild des Unfallhergangs: Gegen 9 Uhr wurden Presslufthammer-Arbeiten durchgeführt, "kurz nach 9 hat's gekracht".