Sebastian Bohrn Mena sorgt mit einer neuen Causa für politische Diskussionen. Der Aktivist klagt immer wieder wegen Beleidigungen gegen ihn in sozialen Medien – und gewinnt viele dieser Prozesse.
Einer der Fälle betraf Jutta Poglitsch, Bezirkschefin der Grazer FPÖ in Lend. Im Dezember 2025 berichtete Bohrn Mena auf seiner Facebook-Seite über das Urteil gegen sie. Als Illustration verwendete er das steirische Landeswappen.
Kurz darauf folgte jedoch eine Strafverfügung: 220 Euro soll Bohrn Mena zahlen, weil er laut Behörden das Landessymbolgesetz verletzt und das Wappen widerrechtlich verwendet habe, das berichtet die Kleine Zeitung.
Besonders für Diskussionen sorgt nun die Geschwindigkeit der Anzeige. Nach einer Anfrage des Neos-Klubchefs Niko Swatek an Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) zeigt sich: Vom Bekanntwerden des Falls bis zur Anzeige vergingen genau 124 Minuten.
Swatek kritisiert laut Kleine Zeitung das Vorgehen deutlich: "Zwei Stunden bis zur Anzeige – von einer derartigen Geschwindigkeit können Bürgerinnen und Bürger nur träumen." Und weiter: "Wenn eine FPÖ-Politikerin in Bedrängnis gerät, geht plötzlich alles im Eil-Tempo. Das hinterlässt einen schalen Beigeschmack."
Laut Anfragebeantwortung ist Bohrn Mena außerdem die einzige Privatperson, gegen die eine Anzeige nach dem Landessymbolgesetz erstattet wurde. Im Jahr 2025 gab es drei Anzeigen gegen Unternehmen, die das Landeswappen unbefugt verwendet hatten. In der Gesetzgebungsperiode davor waren es sieben - ebenfalls ausschließlich gegen Firmen.
Landeshauptmann Kunasek weist politische Einflussnahme zurück. In der Anfragebeantwortung stellt er klar, dass es keine politische Weisung an die zuständige Protokollabteilung gegeben habe. Sobald die Abteilung von einer missbräuchlichen Verwendung des Landeswappens erfahre, werde Anzeige erstattet. Eine Mahnung oder ein Gespräch davor gebe es nicht.
Bohrn Mena akzeptiert die Strafe jedoch nicht. Er hat gegen die 220-Euro-Strafe Berufung eingelegt. Seine Begründung: Laut Landessymbolgesetz braucht es keine Genehmigung für die vollständige Abbildung des Wappens, wenn es für Berichte über die Steiermark in Printmedien, digitalen Medien oder im Fernsehen verwendet wird. Facebook-Seiten würden als digitale Medien gelten.