In der Steiermark kommt eine klare Regel für Gesetze und Verordnungen: Gendern soll darin künftig nicht mehr vorkommen.
Bereits seit 1. September 2025 gilt eine sogenannte Generalklausel für insgesamt 235 Landesgesetze. Sie soll laut Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) "unlesbares Sinnlos-Gendern" beenden.
Jetzt steht auch der genaue Fahrplan fest. Ab 4. November müssen neue oder geänderte Rechtsvorschriften am besten geschlechtsneutral oder in der männlichen Form geschrieben sein. Frauen gelten dabei als mitgemeint.
Damit fallen Varianten mit Schrägstrichen oder Aufzählungen beider Geschlechter weg.
Der Zeitplan steht in einem Erlass vom vergangenen Freitag. Darin wird vor allem auf eine Änderung im sogenannten legistischen Handbuch hingewiesen. Dieses Handbuch dient der Verwaltung als Anleitung für die Formulierung von Gesetzen.
Ganz neu ist das Thema allerdings nicht. Die Generalklausel trat bereits am 1. September 2025 in Kraft. In der Praxis zeigte sich aber, dass die Umsetzung nicht immer einfach ist.
So wurde heuer eine Änderung des Feuerwehrgesetzes nachträglich wieder um männliche und weibliche Schreibweisen ergänzt. Das passierte ausgerechnet in Ressorts von Landeshauptmann Kunasek.
Um weitere Missverständnisse zu vermeiden, wurde das Handbuch nun angepasst und ein klarer Zeitplan festgelegt.
Für kleinere Änderungen mit bis zu 20 Paragraphen gilt: Wenn sie bis 1. November geändert werden, muss bereits die geschlechtsneutrale oder männliche Form verwendet werden.
Bei größeren Gesetzesänderungen mit mehr als 20 Paragraphen reicht es bis 1. November noch, nur die betroffenen Stellen zu ändern.
Ab 4. November gilt die Regel dann vollständig. Die Texte müssen ab diesem Zeitpunkt komplett angepasst sein.
Der Zeitpunkt der neuen Vorgaben sorgt auch für Diskussionen. Bekannt wurde der Erlass ausgerechnet am Tag einer großen Kundgebung in Graz vor dem Weltfrauentag.
Im Land Steiermark betont man jedoch: Der Zeitpunkt habe mit dem Weltfrauentag nichts zu tun.