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Sex-Arbeit wieder erlaubt, doch Bordell-Regeln unklar

Aufatmen im Rotlichtmilieu: Bordelle dürfen ab 1. Juli in Österreich wieder öffnen.

Heute Redaktion
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Sex-Arbeiterinnen in Niederösterreich (Archivfoto)
Sex-Arbeiterinnen in Niederösterreich (Archivfoto)
Sabine Hertel

Jetzt ist es fix: Ab 1. Juli ist Prostitution in Österreich wieder erlaubt. Jener Paragraf der geltenden Covid-19-Lockerungsverordnung, der das Betreten von Bordellen und Laufhäusern untersagt, entfällt mit Ablauf des 30. Juni, wie das Gesundheitsministerium gegenüber der APA bestätigte.

8.000 Sexarbeiterinnen registriert

Aktuell werden vom Ministerium gemeinsam mit Vertretern von Beratungsstellen noch Hygiene- und Schutzempfehlungen erarbeitet, hieß es. In Österreich sind rund 8.000 Sexarbeiterinnen registriert. Sie waren in der Corona-Krise besonders stark betroffen.

"Wir begrüßen es, dass Sexarbeit wieder erlaubt wird", erklärt Eva van Rahden, Leiterin der Beratungsstelle für Sexarbeiter "Sophie" der Volkshilfe Wien. "Einige Frauen haben bereits Termine mit Kunden ausgemacht".

Illegale Prostitution während Lockdown

Seit 8. Juni finden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wieder die Pflichtuntersuchungen bei Amtsärzten und Ambulatorien für Sexarbeiter statt. 

Als Selbstständige hatten sie Anspruch auf Leistungen aus dem Härtefallfonds. Viele Frauen hätten in der Krise aber keine Hilfsleistungen vom Staat erhalten. Daher kam es während des Corona-Lockdowns zu illegaler Prostitution.