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Boris Becker dementiert: "Ich bin nicht pleite!"

Ein Gericht in London hat den Ex-Wimbledon-Sieger für bankrott erklärt. In einer Presseerklärung dementiert Becker die Vorwürfe.

Heute Redaktion
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    Boris Becker
    Boris Becker
    (Bild: kein Anbieter/imago stock & people)

    Boris Becker ist am Mittwoch in London offiziell für bankrott erklärt worden. Dieses Urteil fällte die englische Richterin Christine Derrett zu Mittag britischer Zeit in einem Verfahren gegen den ehemaligen Tennis-Star, wie englische Medien aus dem Gerichtssaal berichten.

    In der 30-minütigen Verhandlung, bei der Becker offenbar persönlich nicht anwesend war, sei es demnach darum gegangen, dass er seine Schulden nicht bezahlt hatte. Sein Konkurs sei von der Privatbank Arbuthnot Latham & Co beantragt worden, weil der Deutsche seit Oktober 2015 eine vollstreckbare Forderung nicht beglichen habe.

    Seine Anwälte wollten 28 Tage Aufschub erreichen, so britische Medien. In dieser Zeit wollte der dreimalige Wimbledonsieger sein Anwesen auf Mallorca verkaufen und so sechs Millionen Euro einnehmen. "Ich bitte um eine wirklich letzte Chance", sagte sein Verteidiger John Briggs, Becker werde bald zahlungsfähig sein. Der Verkauf des Hauses dauere aber länger als gedacht. Dies sei kein juristisches Spielchen. Außerdem solle das Gericht bedenken, dass die Bankrotterklärung ungünstige Auswirkungen auf das Image seines Klienten habe.

    Darüber hätte sich Becker deutlich früher Gedanken machen müssen, sagte Derrett und verweigerte einen weiteren Aufschub.

    Überrascht und enttäuscht

    Boris Becker dementierte die Vorwürfe über seinen Anwalt. Er sei überrascht und enttäuscht über die Klage gewesen, heißt es in einer Presseerklärung. Das Verfahren betreffe ein Darlehen, dass er innerhalb eines Monats zurückgezahlt hätte. Seine Einkünfte seien hinreichend veröffentlicht. Deshalb sei es klar, dass Becker die Schuld begleichen könne.

    Der Rechtsanwalt kündigte an, Becker werde beantragen, die Verfügung umgehend aufzuheben. "Medienmeldungen, wonach unser Mandant 'pleite' sei, entsprechen damit nicht der Wahrheit."

    (red)