Ein Kindergeburtstag aus dem Jahr 2020 hat Jahre später den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigt. Ein damals siebenjähriger Bub hatte einen Sechsjährigen mit einem Pfeil am Auge verletzt. Nun steht fest: Der Siebenjährige muss Schadenersatz leisten. Das berichtet die Tageszeitung "Die Presse".
Der folgenschwere Vorfall passierte während der Geburtstagsfeier. Der Siebenjährige befand sich in einem etwa zwei Meter hohen Baumhaus und schoss mit einem Kinderbogen in Richtung einer Wiese. Dort hielt sich der sechsjährige Bub auf.
Einer der Pfeile traf den Sechsjährigen am linken Auge. Nach der Verletzung verlangte er 130.000 Euro Schadenersatz.
Den Eltern des Siebenjährigen machten die Gerichte hingegen keinen Vorwurf. Eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht lag demnach nicht vor.
Entscheidend war vielmehr die Frage, ob der damals Siebenjährige selbst für den entstandenen Schaden haften muss. Denn nach österreichischem Recht können in Ausnahmefällen auch Kinder unter 14 Jahren zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Der OGH bestätigte schließlich die Urteile der Vorinstanzen. Ausschlaggebend war dabei, dass auch ein voll deliktsfähiger Erwachsener für ein vergleichbares Verhalten gehaftet hätte.
Dass der Siebenjährige lediglich einen Kinderbogen verwendet hatte, änderte an der Beurteilung nichts. Wie genau der verwendete Pfeil beschaffen war, ließ sich nicht mehr feststellen.