In Wien fehlen laut Daten der Stadt zumindest 500 Plätze für Kinder mit Behinderungen. Obwohl für Kinder ab fünf Jahren Kindergartenpflicht gilt, bekommen nicht alle im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr die notwendige Betreuung – das zeigt nun der Fall eines Buben mit ADHS, dessen Mutter die Stadt Wien geklagt hat.
Der Sohn von Marianne Herrmann durfte laut einem Bericht im Ö1-Morgenjournal täglich nur zwei Stunden im Kindergarten bleiben – obwohl ihm vier Stunden Betreuung zugestanden wären. Der Bub hat ADHS.
"Mir wurde immer wieder gesagt, er sei nicht so weit", schilderte Herrmann im Ö1-Morgenjournal. Deshalb habe ihr Sohn nur zwei Stunden täglich im Kindergarten verbracht. "Und so ist es das ganze Jahr geblieben." Die Familie habe laut Bericht mehrfach versucht, eine längere Betreuung zu erreichen. Vom Kindergarten habe es jedoch geheißen, dafür fehlten die notwendigen Ressourcen.
Unterstützt vom Klagsverband brachte die Familie schließlich Klage gegen die Stadt Wien ein. Am Ende kam es zu einem Vergleich.
Die Rechtslage sei eindeutig, betonte Lioba Kasper vom Klagsverband im Ö1-Morgenjournal: "Dass eben eine fehlende finanzielle Ausstattung von Bildungseinrichtungen kein Argument ist, um eine Diskriminierung zu rechtfertigen." Außerdem habe "jedes Kind das gleiche Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen".