Der Burkini-Eklat in einem Tiroler Naturbad schlägt weiter hohe Wellen: Nachdem einer Frau im Burkini in Vorderhornbach das Schwimmen im Becken untersagt worden war, warf sie dem Bürgermeister und Hygienebeauftragten des Bades Rassismus vor und kündigte rechtliche Schritte an.
Anwalt Sascha Flatz schätzt die Sachlage nun rechtlich ein. Er sieht im Badeverbot des Bürgermeisters keine strafrechtlichen Verfehlungen, die zur Anzeige gebracht werden könnten. "Weder eine Verhetzung noch eine Beleidigung liegt vor. Auch zivilrechtlich schätzt der Top-Jurist die Ausgangslage für die Burkini-Schwimmerin als nicht sehr aussichtsreich ein.
"Eine Klage wegen Diskriminierung würde wohl kaum Erfolg haben, da es eine völlig nachvollziehbare und logische Begründung gibt."
Der Bürgermeister hatte sich nämlich mit der Empfindlichkeit des Wassers verteidigt. Seine Entscheidung habe ausschließlich mit dem Schutz des Naturbades zu tun – "Heute" berichtete. "Das hat nichts mit Rassismus oder Religion zu tun", sagt der Bürgermeister im Gespräch mit "Heute". "
Grund sei nur das Naturwasser gewesen, mit Burkini seien die Phosphateinträge zu hoch. Der Bürgermeister betonte, dass die Regel für alle Badegäste gelte, unabhängig von Religion oder Herkunft.
Es gebe kein Verbot, die Anlage mit Burkini zu betreten. Allein: Jede Art von Ganzkörperanzügen –" ob muslimische oder nicht, ist ganz egal" – hätten einfach nichts in einem Naturwasser zu suchen, heißt es. Auch vergleichbare Ganzkörperanzüge zum UV-Schutz seien deshalb im Naturbad nicht erlaubt. Ein Hinweisschild wurde jedoch erst nach dem Vorfall angebracht.