Was als mutmaßliche Zerstörungsaktion begann, landete wenig später im Internet - und schließlich bei der Polizei. Zwei Burschen im Alter von zwölf und 13 Jahren sollen über mehrere Tage eine stillgelegte Eisenbahnbrücke in Unterkärnten beschädigt haben.
Die gesperrte Brücke zwischen Kleindorf und Admont nahe dem Klopeiner See wurde Anfang Juni innerhalb von eineinhalb Wochen mehrmals zum Schauplatz der Vorfälle.
Die beiden Minderjährigen sollen ein Durchgangsverbot-Schild abmontiert, Stromkabel beschädigt und Böller auf der Brücke gezündet haben, so der ORF. Außerdem wurde ein Holzgeländer mit Haarspray und einem Bunsenbrenner in Brand gesetzt.
Zum Einsatz gekommen sein soll Werkzeug, das die beiden Burschen zuvor aus ihrer Schule gestohlen hatten.
Besonders auffällig: Die mutmaßlichen Täter filmten ihre Aktionen und veröffentlichten die Aufnahmen selbst auf sozialen Medien. Dadurch konnten die Ermittler die Vorfälle rasch aufklären.
Warum die beiden Burschen die Taten begangen haben sollen, ist laut Polizei bisher unklar. Ein Motiv konnte bislang nicht ermittelt werden.
Die Kinder- und Jugendpsychologin Stefanie Zwattendorfer sieht mehrere mögliche Ursachen für ein solches Verhalten. "Bei Zwölfjährigen und 13-Jährigen ist Impulskontrolle, Risikoeinschätzung, Abschätzung von Folgen einfach noch nicht ganz ausgereift. Wenn dann noch eine Gruppendynamik dazu kommt oder so wie in diesem Fall Langeweile oder die Bühne durch Social Media, kann sich so etwas massiv und schnell aufschaukeln", sagt sie laut ORF.
Eltern könnten solche Vorfälle nicht immer verhindern, sagt die Expertin. Wichtig seien jedoch klare Grenzen und Konsequenzen.
"Wenn Kinder dann diese Grenzen überschreiten, dann braucht es klare Konsequenzen, aber nicht im Sinn von Strafe, sondern sie müssen einfach verstehen, was hab ich getan, was hat das für Folgen, was kostet das, wer wird in Verantwortung genommen."
Die alte Eisenbahnbrücke gehört dem Land Kärnten und soll künftig als Radweg genutzt werden. Da die beiden Burschen noch nicht strafmündig sind, drohen ihnen keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Für den entstandenen Schaden am öffentlichen Eigentum werden allerdings ihre Eltern aufkommen müssen.