Ein Monat nach dem Massenansturm von Migranten in der spanischen Enklave Ceuta ist es am Donnerstag zu heftigen Zusammenstößen zwischen der Polizei und Demonstranten gekommen. Die Protestierenden forderten die Abschiebung der verbliebenen Flüchtlinge. Im spanischen Fernsehen war zu sehen, wie Polizisten am Strand gegen Demonstranten vorgingen, die bis zu einem Schlafplatz der Flüchtlinge vorgedrungen waren. Bei den Auseinandersetzungen wurden auch persönliche Sachen der Migranten angezündet.
Dutzende Einheimische hatten mit einer Sitzblockade Helfer daran gehindert, zu den Flüchtlingen durchzukommen, um ihnen Essen zu bringen. Viele der Protestierenden schwenkten spanische Fahnen und riefen "Sie sollen gehen!" und "Raus mit dem Roten Kreuz!". Schon am Mittwochabend hatte die Polizei mit Tränengas wütende Bürger und Migranten auseinandergetrieben.
Am Donnerstag in der Früh bewarfen Flüchtlinge ein spanisches Militärfahrzeug mit Steinen und anderen Sachen. Dabei wurde ein Soldat leicht verletzt. Die Polizei nahm daraufhin zwölf Personen fest, alle stammen aus Marokko.
Die Menschen in Ceuta fühlen sich "im Stich gelassen", sagte die für Finanzen zuständige Kissy Chandiramani im Gespräch mit dem Sender SER zu den Protesten. "Die Menschen hätten zwar ein Recht auf Protest, Hass werde die Krise aber auch nicht lösen", fügte sie hinzu. Viele Bürger machen die Flüchtlinge für Probleme bei Sicherheit und Sauberkeit verantwortlich.
Am 30. und 31. Juli waren mehr als 70.000 Migranten aus Marokko nach Ceuta gekommen. Die meisten sind danach wieder zurückgegangen. Nach Schätzung der spanischen Regierung sind aber noch fünf bis zehn Prozent von ihnen in der Enklave, also rund 3.500 bis 7.000 Menschen.
Die Regierung hat bereits vergangene Woche Aufnahmezentren mit insgesamt 1.800 Plätzen angekündigt. Weitere Plätze sollen geschaffen werden. Ceuta und Melilla sind die einzigen Gebiete der EU, die eine Landgrenze zu Afrika haben. Rechte und rechtsextreme Oppositionsparteien in Spanien verlangen die Rückführung aller Eingereisten, auch Minderjähriger.