AK klärt auf

Chance! Bank muss Kreditkartengebühren zurückzahlen

Josef P. hatte von 1998 bis 2023 einen Hypothekarkredit bei der BAWAG. Nun fragt er sich, ob er die Kreditbearbeitungsgebühren zurückerhält.
Niederösterreich Heute
09.10.2025, 18:08
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Leser Josef P. fragt: "Ich hatte von 1998 bis 2023 einen Hypothekarkredit bei der BAWAG. Ich habe gelesen, dass ich eventuell die Kreditbearbeitungsgebühren zurückerhalte."

Seitens der AK Niederösterreich heißt es dazu: "Bei einem Kredit bei der BAWAG oder easybank haben Sie jetzt die Chance sich Geld zurückzuholen! Die Arbeiterkammer hat nämlich erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in Kreditverträgen geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dazu entschieden: Einige Gebühren, zum Beispiel prozentmäßig verrechnete Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig."

Und weiter: "Diese Kosten können sogar rückwirkend bis zu 30 Jahre zurückgefordert werden. Und zwar unabhängig davon, ob Ihr Kredit noch läuft oder bereits abbezahlt ist. Auf der Webseite bawag.at finden Sie einen Online-Antrag für ein "Rückzahlungs-Ersuchen"."

AK hilft weiter

"Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos: AK Konsumentenberatung unter der Tel.: 057171-23000

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