Ein Lehrling aus dem Bezirk Bruck an der Leitha hatte im Juni 2024 seine Ausbildung als Fitnessbetreuer begonnen.
Nach einem Kritikgespräch legte man ihm aber im Dezember 2024 eine einvernehmliche Auflösung vor – ohne vorherige Belehrung durch die AK. "Damit war die Auflösung nicht rechtswirksam", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Der Lehrling fragte nach, die AK-Bezirksstelle Hainburg schaltete sich in dem Fall ein. Im Zuge der Intervention ließ der Dienstgeber über seinen Anwalt wissen, es habe bereits zuvor eine Entlassung wegen angeblichen Fehlverhaltens gegeben. "Nur ein Versuch, die Situation im Nachhinein zu rechtfertigen", kritisierte die AK.
Schließlich wurde ein Vergleich geschlossen: Der Lehrling erhielt 6.200 Euro brutto für die unzulässige Beendigung des Lehrverhältnisses. Zudem wurden rückständige Entgeltansprüche nachbezahlt, da der Lehrling unter Kollektivvertrag entlohnt worden war. Insgesamt wurden dem Betroffenen somit 8.447,23 Euro brutto ausbezahlt.
Bezirksstellenleiter Christian Bartel sagt zu zum Fall: "Wir kämpfen für unsere Mitglieder. Der Weg zur AK ist immer der richtige."