Der Australier Brenton Tarrant war per Video aus dem Hochsicherheitsgefängnis in Auckland zugeschaltet. Dort sitzt er in einer eigenen Abteilung für Häftlinge mit besonders hohem Sicherheitsrisiko.
Diese Einheit ist streng vom restlichen Gefängnis getrennt und wird mit außergewöhnlich scharfen Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen kontrolliert.
Am 15. März 2019 verübte Tarrant den bisher schwerwiegendsten Anschlag in der jüngeren Geschichte Neuseelands: Er griff zwei Moscheen in Christchurch an und erschoss 51 Menschen.
Dutzende weitere wurden schwer verletzt, viele kämpfen bis heute mit den Folgen, können nicht mehr arbeiten oder haben dauerhafte Schmerzen. Der Täter übertrug das Massaker sogar live im Internet mit einer Helmkamera.
Im Juni 2019 plädierte Tarrant noch auf nicht schuldig. Doch im März 2020 gestand er überraschend alle Anklagepunkte – darunter 51-fachen Mord und Terrorismus. Bereits Ende 2022 versuchte er, das Urteil anzufechten. Allerdings kam sein Einspruch zu spät. Wie sich das auswirkt, ist laut dem "Guardian" und dem Sender KSAT noch offen.
Vor dem Berufungsgericht in Wellington erklärte Tarrant nun, sein Einspruch sei verspätet gewesen, weil er wichtige Informationen nicht bekommen habe.
Für die Taten in der Al-Noor-Moschee und im Linwood Islamic Centre bekam er lebenslange Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Es war das erste Mal, dass in Neuseeland so ein Strafmaß verhängt wurde. Nach der Tat verschärfte die Regierung die Waffengesetze.
Zu Beginn der fünftägigen Anhörung sagte Tarrant, er sei beim Geständnis nicht zurechnungsfähig gewesen. "Ich würde sagen, es war eine durch die Bedingungen ausgelöste Entscheidung. Es war eine Entscheidung, die ich irrational getroffen habe", zitierte der Sender Radio New Zealand aus dem Gericht. Der Attentäter sprach von Isolation und einer schlechten psychischen Verfassung, die ihn zu den damaligen Aussagen gebracht hätten.
Das Gericht will den Antrag laut NTV nun prüfen. Die zentrale Frage ist, ob Tarrant durch die Bedingungen seiner Haft – die er als "qualvoll und unmenschlich" bezeichnet – nicht in der Lage war, vernünftig zu entscheiden. Wird dem Antrag stattgegeben, muss der Fall neu verhandelt werden.