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CL-Sperre: Was die UEFA Manchester City vorwirft

Heute Redaktion
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Manchester City
Manchester City
Bild: imago images

Am Freitagabend ist ein Beben durch die Fußballwelt gegangen. Die UEFA hat einen zweijährigen Ausschluss von allen internationalen Bewerben gegen Manchester City ausgesprochen.

Die Sperre gilt in den Saisonen 2020/21 und 2021/22. In diesen beiden Spielzeiten dürfen die "Citizens" nicht an der Champions League oder der Europa League teilnehmen. Außerdem hat der Europäische Fußballverband eine Strafe von 30 Millionen Euro gegen die "Skyblues" ausgesprochen.

Hintergrund sind Verstöße gegen das Financial Fairplay. City wird mit Scheich-Millionen aus Abu Dhabi über Sponsor Etihad versorgt. Die oftmals undurchsichtigen Sponsorendeals brachten dem Klub bereits 2014 eine Strafe von 59 Millionen Euro ein.

Manchester City hat bereits erklärt, die Entscheidung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS anzufechten.

Was City vorgeworfen wird

Die UEFA hat ein Ermittlungsverfahren gegen Manchester City eingeleitet, nachdem der deutsche Spiegel im November 2018 Dokumente von Football Leaks veröffentlicht hatte, die Verstöße des Premier-League-Klubs gegen das Financial Fairplay belegen sollen.

Die Dokumente sollen zeigen, dass City den finanziellen Rahmen eines Sponsorendeals aufgeblasen habe, um so nicht gegen das Financial Fairplay zu verstoßen. Dieses erlaubt den Klubs nicht, mehr Geld auszugeben, als sie einnehmen.

Das Financial Fairplay

Das Financial Fairplay wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Vereine zu viel Geld ausgeben. Die Verluste der Vereine sind stark limitiert. Ausgaben für Gehälter und Neuzugänge müssen mit den Einnahmen durch TV-Gelder, Ticketverkäufe, Merchandising und Sponsorendeals abgedeckt werden.

Außerdem werden Sponsorendeals auf eine übliche Markthöhe überprüft. So soll verhindert werden, dass finanzkräftige Sponsoren unverhältnismäßig viel Geld in einen Verein pumpen.

Weitere Sanktionsmöglichkeiten sind Geldstrafen, Transfersperren und die Beschränkung von Spielern, die für internationale Bewerbe genannt werden dürfen.

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