Coronavirus

Corona-Aktivist zu Haft verurteilt – aus für Demos?

Vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Strafe lautet das erstinstanzliche Urteil, das Corona-Rädelsführer Martin Rutter wegen Verhetzung ausfasst.

Leo Stempfl
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Bei den vergangenen Corona-Demos wurde er stets wegen Verstößen gegen Abstands- und Maskenpflicht verhaftet und angezeigt.
Bei den vergangenen Corona-Demos wurde er stets wegen Verstößen gegen Abstands- und Maskenpflicht verhaftet und angezeigt.
Leserreporter

Als Veranstalter von Versammlungen muss man zuverlässig sein. Laut der Stadt Wien ist das jedenfalls nicht der Fall, wenn man wegen einer vorsätzlich begangenen, strafbaren Handlung verurteilt wurde, mindestens drei Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze sind dazu erforderlich.

Beide "Mindestanforderungen" erfüllt das erstinstanzliche Urteil gegen Corona-Rädelsführer Martin Rutter am Mittwoch in Klagenfurt. Heißt das das Aus der Corona-Demos, bei denen seit Monaten Rechtsextreme die Hauptstadt unsicher machen? Wohl kaum, denn diese werden schon jetzt von "unscheinbaren Personen" angemeldet.

Der Prozess

Zum Prozess kam es wegen eines Vorfalls im vergangenen September. Bei einer Kundgebung am Karlsplatz wurde eine Regenbogenfahne auf die Bühne gebracht, diese würde für Kinderschänder stehen. "Ihr seid kein Teil unserer Gesellschaft! Wir müssen unsere Kinder vor Kinderschändern schützen. Wir alle sind dafür verantwortlich", so eine Rednerin. Anschließend wurde sie zerrissen.

Darauf folgte eine Serie angeblich homophober Postings auf Rutters Facebook-Account. Sein Verteidiger betonte laut der "APA" nun, wegen den Herzen in der Regenbogenfahne handele sich um ein Erkennungszeichen von Pädophilen. Er habe deswegen auch mehrmals darauf hingewiesen, dass sich Aktion und Aussagen nicht gegen Homosexuelle richten.

Die Richterin hielt Rutter vor, auch nach dem Vorfall an seinen Aussagen festgehalten zu haben. Das mache ihn unglaubwürdig. Ihr Urteil lautet deswegen vier Monate bedingte Haft und 200 Tagessätze zu je vier Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.