Politik

Corona-Kracher! So hart ist Strafe bei 3-G-Verstoß

Corona-Hammer in Österreich! Ab sofort kann die Polizei bei Verstößen gegen die "3-G"-Pflicht Organmandate ausstellen.

Andre Wilding
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Beamte führen Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen am Donaukanal in Wien durch.
Beamte führen Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen am Donaukanal in Wien durch.
picturdesk.com/APA/Hans Klaus Techt (Symbolbild)

Seit Punkt Mitternacht ist die neue Verordnung über die Erhebung von Geldstrafen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz in Kraft. Die Polizei darf ab sofort auch bei Verstößen gegen die "3-G"-Pflicht – beispielsweise in der Gastronomie oder beim Friseur – kassieren. Eine entsprechende Regelung gab es bisher etwa bereits, wenn Personen eine vorgeschriebene Maske nicht aufgesetzt haben.

So kann man jetzt für "die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr" ebenso abgestraft werden, wie bereits bisher für das "Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung", und das "Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard".

Personen, die also nicht nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind, müssen bei einer Kontrolle der Polizei mit einer Strafe von 90 Euro rechnen. Das neue Strafregime gilt dabei sowohl für in Österreich Lebende wie auch für Touristen. Urlauber, die bei der Einreise nach Österreich die Corona-Maßnahmen missachten, müssen also jetzt Geldstrafen zahlen.

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