Coronavirus

Corona-Planquadrat: Polizei sagt, wann gestraft wird

Aufgrund des Oster-Lockdowns in drei Bundesländern führt die Polizei derzeit Corona-Planquadrate durch. Doch wann wird abgestraft? 

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Kontrollen der Polizei bei Ausreisebeschränkungen in Corona-Gemeinden. (Symbolbild)
Kontrollen der Polizei bei Ausreisebeschränkungen in Corona-Gemeinden. (Symbolbild)
EXPA / APA / picturedesk.com

Seit Gründonnerstag wurde der Osten Österreichs heruntergefahren. Wien, Niederösterreich und das Burgenland befinden sich seither im Oster-Lockdown. Obwohl zunächst nur eine sechstägige "Osterruhe" geplant war, verlängerten nach Wien auch die anderen beiden Bundesländer den Lockdown bis vorerst einschließlich 11. April.

Im Zeitraum zwischen dem 1. und 11. April gilt hier eine 24-stündige Ausgangssperre. Folgende Regelungen sind in Kraft getreten:

➤ Das Verlassen der betroffenen Bundesländer ist nur eingeschränkt möglich.

➤ Handel & körpernahe Dienstleister sind geschlossen.

➤ Bei persönlichen Treffen gilt: Ein Haushalt darf sich mit einer Einzelperson treffen.

Polizeikontrollen

Um die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren, führt die Polizei Corona-Planquadrate durch. Dabei werden stichprobenartige Kontrollen an den Hauptrouten durchgeführt. Zudem gibt es auch lokale Schwerpunktkontrollen an den Verkehrsknotenpunkten. "Unterstützung kommt von der Autobahnpolizei und auch von Zivilstreifen", hieß es zuletzt von Seiten der Polizei. 

In einem Interview mit Puls24 erklärt Andreas Stipsits, der Leiter der Landesverkehrsabteilung Burgenland, wie das Corona-Planquadrat im Burgenland funktioniert und in welchen Fällen abgestraft wird. 

➤ Bei einer Verkehrskontrolle werden die Insassen gefragt, warum sie während der Ausgangssperre unterwegs sind. 

➤ Kontrolliert wird auch die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht, sofern die Personen nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen. 

Dann wird gestraft 

➤ "Grundsätzlich setzen wir auf den Dialog", erklärt Stipsits. Im Falle von Verstößen werde zunächst versucht, "mit einem aufklärenden Gespräch" auf die Bestimmungen hinzuweisen.

➤ Abgestraft werden Personen, die uneinsichtig sind oder die Maßnahmen verweigern. In diesem Fall wird ein Organmandat bzw. sogar eine Anzeige verhängt.

➤ "Grund glaubhaft machen": Sollte ein Grund nicht als "glaubhaft" erscheinen, hängt es wieder davon ab, ob Betroffene einsichtig sind. Bei "ablehnendem Verhalten" werde die Person angezeigt. 

➤ Eine generelle Vorgehensweise, "ob Anzeige oder Organmandat", gibt es nicht. Beamte vor Ort schätzen die Situation ab und handeln dementsprechend. 

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