Bei privaten Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember dürfen bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen – Ausnahmen von der aktuellen Corona-Verordnung machen es möglich. Hier gibt es keine Abstands- und Maskenpflicht. Dies gilt auch für den erweiterten privaten Wohnbereich (z.B. Scheunen, Garagen). Bis einschließlich 23. Dezember und ab 26. Dezember gilt die Regelung wie bisher: Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr, Treffen von maximal sechs Erwachsenen und sechs Kindern aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum.
Aber was, wenn erwachsene Kinder über mehrere Tage bei den Eltern bleiben wollen, vielleicht sogar in einem anderen Bundesland?
Das Reisen in Österreich ist auf jeden Fall kein Problem. Eine Quarantänepflicht für Einreisende gibt es nur aus anderen Staaten, in Österreich darf man sich frei bewegen. Zumindest bis 20 Uhr, wenn die Ausgangsbeschränkungen greifen.
Doch die Verordnung enthält Ausnahmen, mit denen man einen Aufenthalt bei den Eltern (oder Kindern) über die Weihnachtsfeiertage argumentieren könnte. Denn laut Verordnung "ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages" untersagt und nur aus einer Reihe von Ausnahmegründen erlaubt.
Dazu gehört auch die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens", darunter fällt auch der Kontakt mit "einzelnen engsten Angehörigen", also eben Eltern, Kindern oder Geschwistern. Ein Betretungsverbot für den privaten Wohnbereich anderer Menschen besteht nicht.
Viele Infektionen sind auf private Treffen zurückzuführen. Ob viele Besuche in der Weihnachtszeit also vernünftig sind, ist mehr als fraglich.