Politik

10 Meter Abstand nötig: "Besser diagonal laufen"

Werner Kogler verriet am Mittwoch, welche Sportarten ab 1. Mai ein Comeback feiern werden. Es sind jene, bei denen es keinen direkten Kontakt gibt.

Heute Redaktion
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Vizekanzler Werner Kogler (G) während einer PK der Bundesregierung zur aktuellen Lage in der Coronakrise.
Vizekanzler Werner Kogler (G) während einer PK der Bundesregierung zur aktuellen Lage in der Coronakrise.
Bild: picturedesk.com

Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) kündigte am Mittwoch an, welche Lockerungen es für Freizeit- und auch für Spitzensport geben wird. Freizeitsportler dürfen wieder in Outdoor-Sportstätten aktiv sein, beim Spitzensport wird Training wieder erlaubt - und Geisterspiele in Bundesliga und Cup.

Neu ist: Freizeitsportler dürfen ab 1. Mai wieder Outdoor-Sportstätten wie Tennisplätze oder Reitanlagen betreten. Das Credo hier: Alles, was ohne direkten Menschenkontakt abläuft, wird wieder erlaubt.

Dazu gehören auch: Golf, Bogenschießen, etc. Eine Übersicht über die erlaubten Sportarten gibt es hier.

"Bitte diagonal laufen"

Aber auch für Sportarten, die überall betrieben werden, gibt es neue Empfehlungen. Das betrifft etwa Laufen und Radfahren. Kogler weist hier auf wissenschaftliche Forschungen hin, die hier den nötigen Mindestabstand ausgerechnet haben. Er beträgt beim Laufen bis zu 10 Meter, beim Schnellgehen fünf Meter und beim Radfahren 20 Meter.

Das gilt für das Hintereinander-Fahren, betont Kogler. Grund dafür ist das veränderte Atemverhalten beim Sport. Weniger problematisch und eine gute Lösung ist es, nicht hintereinander sondern versetzt nebeneinander zu laufen oder zu radeln: "Diagonal versetzt laufen und radfahren", empfiehlt Kogler.

Ohne Zuschauer

In der Bundesliga und im Cup will die Regierung der Möglichkeit von Geisterspielen nicht im Wege stehen. Auch Trainieren soll wieder möglich sein. Das aber unter verschärften Auflagen. mehr Infos dazu hier.

Auch andere Spitzensportler (solche, die damit ihr Geld verdienen und international an Wettbewerben teilnehmen) sollen wieder trainieren dürfen. Für sie wird es eine Ausnahme vom Betretungsverbot von Sportstätten geben. Sie dürfen da also wieder hinein - auch mit den notwendigen Betreuern - um unter verschärften Hygieneauflagen zu trainieren.

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Der Live-Ticker zum Nachlesen:

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