Eine Frau in Baden (Kanton Aargau in der Schweiz) kaufte sich im Supermarkt Aldi neben anderen Artikeln ein Croissant mit Pistazienfüllung. Laut ihrer eigenen Aussage wollte sie erst an der Kasse zahlen, konnte aber nicht, weil der Kartenscanner dort defekt war und sie kein Bargeld dabei hatte. Also ging sie zur Selbstbedienungskasse.
Sie scannte die anderen Waren und gab das Croissant von Hand ein. Als sie den Laden verließ, wurde sie von einem Ladendetektiv angehalten. Das Croissant war nicht bezahlt. Der Fehler führte zu einem Hausverbot und einer Strafanzeige.
"Ich dachte zuerst, man wolle mich veralbern", erzählt die Frau gegenüber der "Aargauer Zeitung". "Natürlich steckte keine Absicht dahinter. Ich habe nicht bemerkt, dass das Pistazien-Croissant vom System nicht erfasst wurde". Die Frau in den Fünfzigern erzählt, sie habe sich mehrmals entschuldigt und die 91 Cent sofort nachbezahlt.
Damit war der Schrecken aber noch nicht zu Ende. Die Frau musste noch in der Filiale ein Geständnis unterschreiben. "Im Nachhinein denke ich, dass ich mich dadurch des absichtlichen Diebstahls schuldig bekennt habe", bereut sie. "Ich komme mir vor wie eine Verbrecherin. Dabei war doch alles ein Missverständnis."
Im Anschluss erhielt sie ein Hausverbot in allen Filialen der Aldi Suisse AG und musste eine Entschädigung von 213 Euro bezahlen. Damit war aber noch immer nicht genug. Einige Zeit später erhielt die Frau einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden. Ihr wird geringfügiger Diebstahl vorgeworfen. Dafür muss sie eine Strafe von 107 Euro zahlen. Hinzu kommen 320 Euro für die Strafanzeigengebühr.
Die Frau aus Baden erhob Einspruch gegen die Strafanzeige. Sie argumentierte, die Absicht, sich unrechtmäßig zu bereichern, lag zu keinem Zeitpunkt vor. Der Einspruch wurde abgewiesen. Bei geringfügigem Diebstahl handle es sich um ein Antragsdelikt, schrieb die Staatsanwaltschaft. Das heißt, da Aldi Suisse AG als Geschädigte die Bestrafung beantragt hat, kann der Strafbefehl nicht aufgehoben werden.
Die Medienstelle von Aldi schreibt auf Anfrage der "AZ": "Bei Diebstahl werde eine Umtriebsentschädigung erhoben, und ein Hausverbot für alle Filialen könne ausgesprochen werden. In der Regel werde die Polizei hinzugezogen. Unabhängig vom Wert der entwendeten Ware würden zudem grundsätzlich alle Diebstähle angezeigt. Die Filialführung und Sicherheitskräfte seien jedoch angehalten, jeden Fall individuell zu beurteilen."
Ein gewisser Spielraum wäre dem Ladendetektiv und der Filialleitung also zur Verfügung gestanden. Die Staatsanwaltschaft schlug der Frau auch vor, nochmal mit Aldi zu sprechen. Der Detailhändler könne den Strafantrag zurückziehen. Die Frau werde das wohl auch tun, sagt sie. "Ich lasse mich nicht als Diebin verleumden und werde kämpfen!"