Sie wollte Polizistin werden – doch ihr eigenes Verhalten wurde ihr zum Verhängnis: Eine Polizeischülerin aus Kärnten wurde nach einer Serie von Lügen und Beleidigungen aus dem Dienst entfernt. Nun hat auch das Oberlandesgericht Graz bestätigt: Die Entlassung war rechtens.
Bereits bei der Aufnahme an der Polizeischule stellte sich die gelernte Friseurin laut der Tageszeitung "Die Presse" besser dar, als sie war – erfundene Berufserfahrung, angebliche Polizeihund-Ausbildung, angebliche Verwandtschaft mit einem Kommandanten. Doch was danach folgte, sorgte für noch mehr Kopfschütteln.
Im laufenden Kurs beleidigte sie Mitschülerinnen und Mitschüler massiv – nannte eine Kollegin eine "dumme Bitch", verbreitete Gerüchte über gestohlene Uniformteile, Stinkefinger aus Polizeiautos und häusliche Gewalt. Auch vom Klassensprecher, einem Moslem, hielt sie offenbar wenig und sagte: "Daham schlogn s‘ die Weiba – und der will Kibera werden?" Außerdem sei er, wie alle "von seiner Sippe", berichtet "Die Presse".
Ein Mitschüler, der ebenfalls mit der Frau in Ausbildung war, begann schließlich ihre Aussagen auf Autofahrten aufzuzeichnen. Die Tonaufnahmen zeigen ein erschreckendes Bild: Beamte wurden als "Alkoholiker" und "fette Kübel" bezeichnet, eine Revierinspektorin wolle nach einem Reitunfall "nur noch schön drinnen sitzen und trotzdem viel verdienen". Auch der Lebensgefährte der Frau bekam laut der Tageszeitung verbal (Säufer) sein Fett ab.
Die Aufnahmen führten schließlich zu einem Gespräch mit der Schulführung – die Frau wurde zur Rede gestellt, zeigte jedoch kein Unrechtsbewusstsein. Am Ende mussten sowohl sie als auch der Mitschüler, der die Aufnahmen gemacht hatte, die Polizeischule verlassen. Der Schritt wurde bei der Kärntnerin mit mangelndem Konfliktlösungspotenzial und eben auch Unrechtsbewusstsein begründet, schreibt "Die Presse".
Doch mit dem Rauswurf war die angehende Polizistin alles andere als einverstanden. Sie klagte sich schließlich durch zwei Instanzen zurück – ohne Erfolg! Das Landesgericht Klagenfurt attestierte ihr ein "auffallend problembehaftetes" Verhalten. Und auch das Oberlandesgericht Graz erteilte der Frau eine Abfuhr – und urteilte gegen sie. Ihr Traum von der Polizeiuniform ist damit endgültig geplatzt.