Nach 21 Jahren

Daniela (19) getötet – Mordprozess startet im Oktober

Daniela Kammerer wurde 2005 vor ihrem 20. Geburtstag in Innsbruck erstochen. Nun muss sich ein ehemaliger Studienkollege vor Gericht verantworten.
Österreich Heute
08.09.2026, 16:03
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Der Fall Daniela Kammerer beschäftigt die Justiz seit mehr als zwei Jahrzehnten. Im Juni 2005 wurde die damals 19-Jährige tot im Innsbrucker Rapoldipark gefunden. Jetzt kommt es doch noch zum Mordprozess.

Am 19. und 23. Oktober muss sich ein heute 42-jähriger ehemaliger Studienkollege der Niederösterreicherin vor Gericht verantworten, wie der ORF berichtet. Der Österreicher lebt seit längerer Zeit in Australien.

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Zwei Messerstiche in der Nacht

Kammerer hatte ebenso wie der spätere Angeklagte zuvor eine Studenten-Party besucht. In den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 soll der Mann die junge Frau mit zwei wuchtigen Messerstichen in Brust und Rücken getötet haben.

Ein Pensionist entdeckte die blutüberströmte Leiche später vor einer Telefonzelle im Rapoldipark. Die Tat ereignete sich nur zwei Tage vor Kammerers 20. Geburtstag.

DNA-Spuren führten zu Studienkollegen

Der Verdächtige war bereits Jahre später einmal ins Visier der Ermittler geraten. Kurz vor Weihnachten 2013 wurde er bei seiner Einreise aus Australien am Flughafen Wien-Schwechat von "Cold Case"-Ermittlern des Bundeskriminalamtes festgenommen.

Damals stützte sich der Verdacht unter anderem auf DNA-Spuren des Mannes. Diese wurden an der Leiche, an der Kleidung der jungen Frau und an den Griffen ihres Fahrrades festgestellt. Doch die Ermittlungen nahmen eine überraschende Wendung: Eine DNA-Spur an der Kleidung erwies sich schließlich als weniger aussagekräftig, als zunächst angenommen. Nach sieben Wochen kam der Mann wieder frei. Im Februar 2014 wurde das Verfahren eingestellt.

Jetzt kommt der Fall vor Gericht

Mehr als zwölf Jahre später wurde der Fall erneut aufgerollt. Die Verteidigung argumentierte, dass eine neuerliche Strafverfolgung wegen des Grundsatzes "Ne bis in idem" – also "nicht zweimal in derselben Sache" – nicht zulässig sei.

Das Oberlandesgericht sah das jedoch anders. Das Verbot der wiederholten Strafverfolgung sei in diesem Fall nicht anzuwenden, erklärte OLG-Sprecherin Claudia Hagen. Zudem ging das Gericht von einer "Verurteilungswahrscheinlichkeit" aus. Damit ist der Weg für den Mordprozess frei. Nach 21 Jahren soll nun vor Gericht geklärt werden, was in jener Nacht im Juni 2005 im Rapoldipark geschah.

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