Österreich

Darf nun wieder Kaffee beim Friseur serviert werden?

Am 1. Juli traten weitere Lockerungen in Kraft. Vielerorts fielen die Masken – auch beim Friseur. Somit darf hier auch wieder Kaffee serviert werden!

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Am 1. Juli sind vielerorts die Masken gefallen – auch beim Friseur. Somit darf hier auch wieder Kaffee serviert werden!
Am 1. Juli sind vielerorts die Masken gefallen – auch beim Friseur. Somit darf hier auch wieder Kaffee serviert werden!
zerocreatives / Westend61 / picturedesk.com

Am Montag hat das Gesundheitsministerium die Details der neuen Verordnung, die ab 1. Juli greift, vorgelegt. Am Donnerstag traten daher – wie im Vorfeld angekündigt – weitere Öffnungsschritte in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft vor allem die Maskenpflicht. (Alle Lockerungen im Überblick HIER >>)

Dank des raschen Impfungsfortschrittes und der anhaltend niedrigen Infektionszahlen seien Lockerungen zum jetzigen Zeitpunkt "gut möglich", heißt es aus dem Ressort von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne). Wie auch bisher ist die 3-G-Regel auch weiterhin im Fokus: damit soll die Sicherheit der vielen Besucher von Restaurants, Lokalen und Co. garantiert werden. 

Aus für die Maske

Eine der größten Neuerungen, die mit 1. Juli in Kraft getreten sind, ist das Aus für die Maskenpflicht. Und zwar fällt jene überall dort weg, wo 3-G-Nachweise gelten – auch für Mitarbeiter. Demnach müssen in Betrieben von Gastronomie, Tourismus, Kultur, Freizeit und Sport, sowie bei Veranstaltungen ab 100 Personen keine Masken mehr getragen werden. Auch bei körpernahen Dienstleistern ist der Nachweis eines der drei "Gs" Pflicht, heißt: 

Endlich muss beim Friseur keine Maske mehr getragen werden!

Wörtlich heißt es dazu im Vorordnungstext: "Der Betreiber von Betriebsstätten zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen darf Kunden nur einlassen, wenn diese einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 vorweisen. Der Kunde hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske gilt nicht."

Der Kaffee beim Friseur

Da nun ab 1. Juli keine Pflicht zum Tragen einer Maske beim Friseurbesuch mehr besteht, sollte eigentlich auch der vor Corona-Zeiten übliche Kaffee oder gar Champagner wieder serviert werden können. Oder? Ja, so ist es. Dies bestätigte gegenüber der "Heute" der AK-Jurist Philipp Brokes. Der 3G-Nachweis gehe nämlich nun auch mit der erlaubten Konsumation von Speisen und Getränken einher.

"Haareschneiden darf daher wieder von Kaffee und Champagner begleitet werden."

Einem Friseurbesuch wie vor Corona-Zeiten – begleitet von einem gemütlichen Kaffeeklatsch – steht nun also nichts mehr im Wege... solange man einen 3G-Nachweis vorlegen kann. 

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