Für Führerscheinbesitzer in Österreich gelten ab Dienstag neue Regeln. Mit 1. September tritt die 23. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Sie bringt mehrere Änderungen, die Autofahrer und Berufskraftfahrer kennen sollten.
Betroffen sind unter anderem die Gültigkeit bestimmter Lenkberechtigungen, Fristen bei Führerscheinprüfungen und die Regeln nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins.
Eine wichtige Erleichterung gibt es für ältere Berufskraftfahrer. Bei den Führerscheinklassen C und D gilt künftig auch ab dem 60. Lebensjahr eine Befristung von fünf Jahren.
Bisher mussten Betroffene ihre Lenkberechtigung ab diesem Alter bereits alle zwei Jahre verlängern. Damit fallen künftig einige Behördenwege weg.
Auch beim Internationalen Führerschein gibt es eine Änderung. Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen sind künftig drei Jahre gültig. Bisher betrug die Gültigkeitsdauer nur ein Jahr.
Das Wiener Übereinkommen wird von rund 90 Staaten angewandt. Allerdings gilt die Verlängerung nicht automatisch für jeden Internationalen Führerschein. Dokumente nach anderen Übereinkommen bleiben weiterhin nur ein Jahr gültig. Das betrifft etwa die USA und Kanada.
Auch Fahrschüler sind von den neuen Regeln betroffen. Wer bei der Führerscheinprüfung durchfällt, darf künftig bereits nach zwölf Tagen wieder antreten. Bisher musste man zwei Wochen warten.
Deutlich härter wird es hingegen bei Täuschungsversuchen. Wer bei einer Führerscheinprüfung schummelt, darf erst nach 18 Monaten wieder antreten. Bisher betrug die Sperrfrist neun Monate.
Mehr Spielraum gibt es nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins. Mit der entsprechenden Anzeigebestätigung darf künftig bis zu acht Wochen weitergefahren werden. Bisher waren es lediglich vier Wochen.
In der Regel sollte das Duplikat zwar früher ausgestellt werden, die längere Frist schafft aber einen zusätzlichen Zeitpuffer.
Auch beim freiwilligen Verzicht auf eine Lenkberechtigung gibt es eine Neuerung. Wer auf sämtliche Lenkberechtigungen verzichtet, muss seinen Führerschein vollständig abgeben. Wer nur auf einzelne Klassen verzichtet, erhält einen neuen Führerschein mit den verbleibenden Berechtigungen.