Schon ab Dienstag

DAS ändert sich jetzt für alle Autofahrer in Österreich

Ab 1. September ändern sich in Österreich mehrere Führerschein-Regeln. Betroffen sind Prüfungen, Fristen und der Verlust des Dokuments.
Michael Rauhofer-Redl
31.08.2026, 10:07
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Für Führerscheinbesitzer in Österreich gelten ab Dienstag neue Regeln. Mit 1. September tritt die 23. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft. Sie bringt mehrere Änderungen, die Autofahrer und Berufskraftfahrer kennen sollten.

Betroffen sind unter anderem die Gültigkeit bestimmter Lenkberechtigungen, Fristen bei Führerscheinprüfungen und die Regeln nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins.

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C- und D-Schein länger gültig

Eine wichtige Erleichterung gibt es für ältere Berufskraftfahrer. Bei den Führerscheinklassen C und D gilt künftig auch ab dem 60. Lebensjahr eine Befristung von fünf Jahren.

Bisher mussten Betroffene ihre Lenkberechtigung ab diesem Alter bereits alle zwei Jahre verlängern. Damit fallen künftig einige Behördenwege weg.

Internationaler Führerschein gilt länger

Auch beim Internationalen Führerschein gibt es eine Änderung. Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen sind künftig drei Jahre gültig. Bisher betrug die Gültigkeitsdauer nur ein Jahr.

Das Wiener Übereinkommen wird von rund 90 Staaten angewandt. Allerdings gilt die Verlängerung nicht automatisch für jeden Internationalen Führerschein. Dokumente nach anderen Übereinkommen bleiben weiterhin nur ein Jahr gültig. Das betrifft etwa die USA und Kanada.

Neue Frist nach nicht bestandener Prüfung

Auch Fahrschüler sind von den neuen Regeln betroffen. Wer bei der Führerscheinprüfung durchfällt, darf künftig bereits nach zwölf Tagen wieder antreten. Bisher musste man zwei Wochen warten.

Deutlich härter wird es hingegen bei Täuschungsversuchen. Wer bei einer Führerscheinprüfung schummelt, darf erst nach 18 Monaten wieder antreten. Bisher betrug die Sperrfrist neun Monate.

Führerschein weg – jetzt acht Wochen Zeit

Mehr Spielraum gibt es nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins. Mit der entsprechenden Anzeigebestätigung darf künftig bis zu acht Wochen weitergefahren werden. Bisher waren es lediglich vier Wochen.

In der Regel sollte das Duplikat zwar früher ausgestellt werden, die längere Frist schafft aber einen zusätzlichen Zeitpuffer.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Wiederantritt zur Führerscheinprüfung nach negativem Ergebnis bereits nach zwölf Tagen statt zwei Wochen.
  • Sperrfrist nach Täuschungsversuch bei der Prüfung 18 statt neun Monate.
  • Anzeigebestätigung nach Verlust gilt bis zu acht statt vier Wochen.
  • Führerscheinklassen C und D auch ab dem 60. Lebensjahr fünf statt zwei Jahre gültig.
  • Internationale Führerscheine nach Wiener Übereinkommen künftig drei Jahre gültig.
  • Neuer Führerschein bei Teilverzicht auf Lenkberechtigungsklassen

Auch beim freiwilligen Verzicht auf eine Lenkberechtigung gibt es eine Neuerung. Wer auf sämtliche Lenkberechtigungen verzichtet, muss seinen Führerschein vollständig abgeben. Wer nur auf einzelne Klassen verzichtet, erhält einen neuen Führerschein mit den verbleibenden Berechtigungen.

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