Reisen

Das sind die aktuellen Reise-Regeln fürs Skifahren

Nächste Woche beginnen in Wien die Semesterferien, die viele Familien auf der Skipiste verbringen werden. Wir wissen, welche Regeln zu beachten sind.

Sabine Primes
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Winterurlaub ist heuer möglich – Die Einhaltung bestimmter Regeln vorausgesetzt.
Winterurlaub ist heuer möglich – Die Einhaltung bestimmter Regeln vorausgesetzt.
Getty Images

In ganz Österreich haben Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie natürlich Seilbahnen und Skilifte geöffnet. Urlaub in Österreich ist für vollständig Geimpfte sowie Genesene möglich. Viele Winteraktivitäten werden in der Wintersaison 2021/22 unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Es gilt die 2G-Regel in zahlreichen Bereichen inklusive Gastronomie, Beherbergung und Seilbahnen. Zusätzlich besteht an allen geschlossenen öffentlich zugänglichen Bereichen inklusive Seilbahnen FFP2-Maskenpflicht.

Hier ein Überblick über die aktuellen Corona-Maßnahmen in Österreich:

Kürzere Impfgültigkeit ab 1.2.

Die Gültigkeit der Impfzertifikate im Rahmen der 2G-Regel in Österreich beträgt derzeit noch 270 Tage ab erfolgter Vollimmunisierung (zweiter Stich). Ab 1. Februar 2022 reduziert sich die Gültigkeit einer doppelten Impfung auf 180 Tage. Ausnahme sind Personen unter 18 Jahren, für sie gilt die zweite Impfung für 210 Tage. Die Booster-Impfung (dritte Impfung bei allen Impfstoffen) bleibt für 270 Tage gültig.

Doppelt geimpfte schulpflichtige Kinder können, wenn ihre Zweitimpfung schon länger als 210 Tage zurückliegt, die regelmäßigen Tests aus dem sogenannten "Holiday-Ninja-Pass" nutzen. Für Kinder, die nicht mehr unter die Ausnahme des "Holiday-Ninja-Pass" fallen, gelten die selben Regeln wie für Erwachsene. Bitte beachten: Der zweite bzw. dritte Stich gilt in Österreich ab dem Tag der Impfung.

In der Gastronomie

In Restaurants gilt nach wie vor die Gästeregistrierung sowie der Nachweis über "geimpft oder genesen" (2G-Regel). Eine FFP2-Maske ist überall – außer am Sitzplatz – zu tragen und die Konsumation erfolgt ausschließlich im Sitzen (kein Bar-Betrieb). Sperrstunde ist um 22 Uhr. Ab dem 5. Februar um 24 Uhr. Überall da, wo Maskenpflicht herrscht, benötigen Kinder ab 6 Jahren eine Maske. Für Kinder unter 14 Jahren ist eine reguläre Stoffmaske ausreichend.

Im Hotel

In Beherbergungsbetrieben jeglicher Art gilt die Gästeregistrierung, 2G und FFP2-Maskenpflicht in allgemein zugänglichen Bereichen. Corona-Tests jeglicher Art (PCR, Antigen, Antikörper) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise gültig. Überall da, wo Maskenpflicht herrscht, benötigen Kinder ab 6 Jahren eine Maske. Für Kinder unter 14 Jahren ist eine reguläre Stoffmaske ausreichend.

Seilbahnen/Skilifte

Es gilt 2G. Corona-Tests jeglicher Art (PCR, Antigen, Antikörper) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise gültig. Der 2G-Nachweis wird beim Kauf des Skipasses kontrolliert und der Pass für die Dauer des Nachweises freigeschaltet. Weiters ist eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen inklusive Gondeln, FFP2-Maske im Freien und am Sessellift (wenn zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden können). Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Überall da, wo Maskenpflicht herrscht, benötigen Kinder ab 6 Jahren eine Maske. Für Kinder unter 14 Jahren ist eine reguläre Stoffmaske ausreichend.

Kultur und Veranstaltungen

Es gilt die Gästeregistrierung bei Theater, Konzert, Kino, etc. Je nach Teilnehmerzahl gilt 2G, 2G+ oder 2G+ und Booster (Informationen dazu beim jeweiligen Veranstalter zu erfragen). Zusätzlich FFP2-Pflicht in allen geschlossenen Räumen inklusive bei Konzerten am Sitzplatz sowie im Freien, wenn zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden können. Überall da, wo Maskenpflicht herrscht, benötigen Kinder ab 6 Jahren eine Maske. Für Kinder unter 14 Jahren ist eine reguläre Stoffmaske ausreichend.

Nachtgastronomie und Après Ski sind vorerst nicht möglich.

Ausnahmen für Kinder

Kinder unter zwölf Jahren benötigen keinen Nachweis über Test, Impfung oder Genesung. Für nicht vollständig geimpfte sowie nicht genesene schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die nach dem 31. August 2006 geboren sind, gibt es Testmöglichkeiten im Rahmen des "Holiday-Ninja-Pass", der dem 2G-Status gleichgestellt ist. Achtung! Abweichende Regeln in Wien. Überall da, wo Maskenpflicht herrscht, benötigen Kinder ab 6 Jahren eine Maske. Für Kinder unter 14 Jahren ist eine reguläre Stoffmaske ausreichend.

Weitere Informationen zum Thema gibt es HIER.